Rentenerhöhung 2018 – viele Rentner rutschen in die Steuerpflicht

Glashütten/Königstein (kw) – Zum 1. Juli 2018 konnten sich die Rentner über eine signifikante Rentenerhöhung freuen – um 3,37 Prozent in den neuen Bundesländern und um 3,22 Prozent in den alten Bundesländern. Aber auch der Fiskus profitiert davon in erheblichem Maße. Die Finanzbehörden rechnen mit rund 300 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen allein durch die Erhöhung. Diese Rentenerhöhung führt aber außerdem dazu, dass bundesweit zusätzlich circa 54.000 Rentner Steuern zahlen müssen, heißt es aus den Finanzbehörden.

„Da die Unsicherheit über die Abgabepflicht einer Steuererklärung sehr groß ist, wenden sich bereits viele Rentner an Lohnsteuerhilfevereine, um sich hier ausreichend beraten zu lassen“, so Armin Kaminski, Beratungsstellenleiter der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Glashütten. „Die Mühlen der Finanzbehörden mahlen zwar sehr langsam, aber gründlich. Oft kommen die Finanzämter erst einige Jahre später auf die Rentner zu und dann kann es in Einzelfällen zu empfindlichen Steuernachzahlungen kommen“, warnt Kaminski.

Die jährlichen Rentenerhöhungen sind grundsätzlich zu 100 Prozent steuerpflichtig. Das liegt daran, dass der einmal vom Finanzamt ermittelte Rentenfreibetrag lebenslang unverändert bleibt. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Bei einem Rentenbeginn 2018 beispielsweise wären dies 24 Prozent der Rente, die steuerfrei bleiben. „Künftige Rentenanpassungen erhöhen aber das individuell steuerpflichtige Renteneinkommen, deshalb macht eine Beratung absolut Sinn, wenn Bedenken hinsichtlich der Steuerpflicht bestehen“, erklärt Armin Kaminski. Die Beratungsstelle findet man unter www.vlh.de/bst/6242 oder direkt vor Ort in Glashütten, Auf der Platt 45, Telefon (06174) 203638.



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