Glashütten (kw) – Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Glashütten findet am Donnerstag, 16. April, statt. In dieser Sitzung wird unter anderem auch über die Anzahl der Beigeordneten entschieden. Da der Gemeindevorstand ein Kollegialgremium ist, werden die Beigeordneten nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern von der Gemeindevertretung entsprechend dem Stärkenverhältnis der Sitze.
Aktuell gibt es in Glashütten acht Beigeordnete. Bleibt diese Anzahl bestehen, entsenden die Fraktionen folgende Anzahl an Beigeordneten: CDU drei, WGO/WGS zwei, Bündnis 90/Die Grünen zwei und der letzte Sitz müsste zwischen FDP und FWG gelost werden.
Entscheidet die Gemeindevertretung mehrheitlich, dass die Anzahl der Beigeordneten auf sechs reduziert wird, entsenden die Fraktionen folgende Anzahl an Beigeordneten: CDU zwei, WGO/WGS, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FWG je einen. Die SPD, die nur noch einen Gemeindevertreter stellt, ist in jedem Fall außen vor.
Verzichten also CDU, WGS/WGO und Bündnis 90/Die Grünen auf jeweils einen Sitz, wären sowohl die FDP als auch die FWG sicher im Gemeindevorstand vertreten. Ob die Anzahl der Beigeordneten reduziert wird, entscheidet die Gemeindevertretung mehrheitlich. Offenbar ist bei einem Treffen der Fraktionen in der vergangenen Woche darüber bereits eine Eingung erzielt worden – allerdings ohne die Zustimmung der WGS/WGO, die sich darauf beruft, dass ihr Wahlergebnis durch nur einen Vertreter im Gemeindevorstand nicht entsprechend gespiegelt werde.
Der Bürgermeister zählt nicht zu den Beigeordneten und kann auch keiner Fraktion zugeordnet werden. Er ist Vorsitzender des Gemeindevorstands und hat die Sitzungen neutral zu leiten. Genauso wie der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Sitzungen der Gemeindevertretung neutral zu leiten hat.
Die Sitzung am 16. April ist öffentlich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind in das Bürgerhaus eingeladen. Sitzungsbeginn ist um 19 Uhr.