Hochtaunus (kw) – Im Hochtaunuskreis gibt es bisher keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich. Die Seuche befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine.
Aktuell hat das hessische Landwirtschaftsministerium die betroffenen Gebiete im Kampf gegen die Ausbreitung der Schweinepest nach Vorgaben der EU-Kommission neu abgegrenzt. In den Schutzzonen gelten Vorschriften, die auf EU-Verordnungen basieren. Davon sind auch Teile des Hochtaunuskreises betroffen, die unmittelbar an die bisherige Restriktionszone angrenzen.
Folgende Teile aus dem Hochtaunuskreis fallen ab sofort in die künftige Sperrzone I (Pufferzone):
• die Stadt Königstein
• die Stadt Kronberg
• die Stadt Steinbach im Taunus
• Teile der Stadt Oberursel
• und Teile der Gemeinde Glashütten
Die Sperrzone I umfasst knapp 150.000 Hektar und soll als Puffer wirken. Zudem wird zur verstärkten Jagd aufgerufen. Dies regelt die Allgemeinverfügung, die sowohl die Gebietsfestlegung als auch die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I beinhaltet und vom Hochtaunuskreis eigenverantwortlich umgesetzt wird.
Die Allgemeinverfügung richtet sich an die Jagdausübungsberechtigten und die Schweinehalter in den oben genannten Teilen des Hochtaunuskreises. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wild- und Hausschweine einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild sowie bei den Jagdarten (keine Bewegungs- und Erntejagden), da gleichzeitig eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden muss.
Empfehlungen für Bürger:
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Tier bei einem Spaziergang im Wald anzuleinen. Ziel ist, eine Beunruhigung der Wildbestände zu vermeiden, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. Bei Spaziergängen auf ausgezeichneten Wegen zu bleiben, trägt ebenfalls zur Beruhigung der Tiere im Wald bei.
Speisereste sollten nur in verschlossene Müllbehälter entsorgt werden. Infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst ist zwar für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten.
Sollte es zum Auffinden eines verendeten Wildschweins im Wald kommen, ist eine Meldung an die zuständige Kommune oder die örtliche Polizeidienststelle dringend erbeten.
Zum Hintergrund:
Hessen kämpft gegen die Afrikanische Schweinepest, seitdem im Kreis Groß-Gerau Mitte Juni der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein festgestellt worden war. Seitdem wird in der Region intensiv nach Kadavern gesucht, um das Zentrum des Geschehens zu lokalisieren. Der Kreis Groß-Gerau liegt vollständig in der Sperrzone II. Ferner zählen dazu Teile der Kreise Offenbach-Land, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg sowie des Main-Taunus-Kreises und der Städte Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden. Zur Sperrzone I (Pufferzone) zählen Teile des Hochtaunuskreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße. Das Gebiet auf hessischer Seite mit Auflagen wegen der ASP entspricht damit in etwa der Fläche des Saarlands.
Die Allgemeinverfügung für den Hochtaunuskreis findet sich unter folgendem Link:
www.hochtaunuskreis.de/AVV_ASP_30072024. Auf der Seite des Hochtaunuskreises gibt es auch FAQs zum Thema. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden sich auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/...