BUND fordert mehr Natur- und Umweltschutz im Bebauungsplan „Am Silberbach“

Glashütten
(kw/gs) – Tote Wälder und trotzdem Kahlschlag am Silberbach? Der BUND hat im Rahmen des Planungsverfahrens zum Baugebiet „Am Silberbach“ zahlreiche Einwände gegen den Entwurf eines Bebauungsplans erhoben.

Beschlussfassung steht aus

Über den Plan ist noch nicht Beschluss gefasst worden. Es liegt auch noch keine Abwägung der Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wurde, vor.

Überraschend wurde bereits in der vergangenen Woche mit der Rodung des Baumbestandes in dem betroffenen Gebiet begonnen – bei den mit schwerem Gerät ausgeführten Arbeiten wurde nach Aussage des BUND auf besonders erhaltenswerte Bäume keine Rücksicht genommen.

Rodungen gerichtlich gestoppt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e. V. hat daraufhin beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main u. a. beantragt, dass zur Vermeidung der Schaffung von vollendeten Tatsachen keine Eingriffshandlungen durchgeführt werden dürfen. Er hält eine Rodung und Eingriffsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt schon aus formalen Gründen für verfrüht und nicht rechtskonform. Der BUND hat auch inhaltliche Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf und sieht Fehler bei der Ermittlung und Bewertung der vorhandenen Ausstattung des Naturraums und des Artenschutzes.

Bei einem weiterem Vollzug der Rodungsmaßnahmen könnten diese Planungsfehler nicht mehr belegt und überprüft werden.

Zwischenverfügung erwirkt

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2022 dem Hochtaunuskreis aufgegeben, auf die Unterlassung von Eingriffshandlungen in dem betroffenen Gebiet hinzuwirken.

Diese Zwischenverfügung sei geboten, um dem Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)) genüge zu tun und irreversible Nachteile für die seitens des Antragstellers vertretenen Belange zu verhindern.

Die Rodungsarbeiten wurden noch am selben Tage eingestellt.

Gesprächsbereitschaft

Der BUND hofft, dass diese gerichtliche Entscheidung als Anlass für ein Überdenken der bisherigen Planungen wahrgenommen wird. Der BUND habe sich mehrfach um Kommunikation mit den vor Ort anwesenden Verantwortlichen bemüht und verweist ebenfalls auf die am Dienstagnachmittag bereits stattgefundene Gesprächsrunde aller am Prozess beteiligten Parteien.

Die Aktiven des BUND, so führen die Verantwortlichen aus, haben schon viele Bebauungspläne gesehen und bearbeitet – bei den meisten Bebauungsplänen sei durchaus eine Verbesserung hin zu mehr Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erkennen.

Es gebe aber auch Ausnahmen, wie der hier vorliegende Bebauungsplan „Am Silberbach“ zeige.

In seinen Stellungnahmen unterbreite der BUND zudem zahlreiche Vorschläge zu Energie- und Klimafragen sowie zu Natur- und Artenschutz.

Blick auf das Baugebiet „Am Silberbach“
Foto: BUND

Foto: BUND

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