Glashütten (as) – Noch gibt es keine konkreten Investoren oder Kaufinteressenten für die Flurstücke 122, 213 und 214 – jeweils rund 1.000 Quadratmeter groß –, die in Schloßborn zwischen dem Neubaugebiet „Am Silberbach“ und dem Sportplatz liegen. Und dennoch ist in der Glashüttener Politik ein Streit um sie entbrannt. Denn der Gemeindevorstand hatte in der vergangenen Gremienrunde den Vorschlag eingebracht, einen Grünstreifen von insgesamt 520 Quadratmeter vom Sportgelände abzutrennen und diesen anteilsmäßig eben diesen drei Grundstücken zuzuteilen. Cleverer Schachzug der Gemeinde: Neben zusätzlichen Einnahmen von – laut Sitzungsvorlage – gerundet 245.000 Euro – würde die „Dreckecke hinter dem Sportplatz“ verschwinden, in die niemand hereinkomme, wie Bürgermeister Thomas Ciesielski erklärte. Sprich, der Streifen kann von den Mitarbeitern des Bauhofs nur schwer sauber gehalten werden.
Könnte Sportbetrieb leiden?
Doch der Fraktion von WGS und WGO gefiel die Idee aus dem Rathaus gar nicht. Bevor die Gemeinde hier Entscheidungen vorwegnehme, sollte erst einmal ein konkreter Bedarf oder eine Planung vorliegen. Dann könnten die Kosten für eine Umwidmung an einen Investor übertragen werden, argumentiere WGS-Fraktionschef Christoph Klomann. Was dem Schloßborner noch weniger gefällt: die unmittelbare Nachbarschaft und die Auswirkung auf den Sportplatz. In seiner Rede in der Gemeindevertretung forderte er ein Schallschutzgutachten für die drei Investorengrundstücke. Die Erfahrung vieler Kommunen zeige, dass, wenn neue Wohngebäude in unmittelbarer Nähe bestehender Sportanlagen errichtet würden, häufig Konflikte über Lärm-, Licht- und Veranstaltungsimmissionen folgten. Nicht selten führten solche Auseinandersetzungen zu erheblichen Einschränkungen von Trainingszeiten, Spielbetrieb, Vereinsveranstaltungen oder Festen. Genau diese Risiken würden durch die vorgeschlagene Erweiterung der Grundstücke erhöht. Weitere planungsrechtliche Fragen würden im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, der Position des Rettungstors des Sportgeländes und der Verkleinerung öffentlicher Flächen bestehen. Es gelte, „bestehende Sportanlagen zu schützen und Planungsrecht erst dann anzupassen, wenn hierfür ein konkreter Bedarf besteht“, schloss Klomann. Bei der beantragten namentlichen Abstimmung konnten WGS/WGO aber keine andere Fraktion auf ihre Seite ziehen, die Vorlage wurde mit 17:4 Stimmen angenommen.
Ciesielski sagte auf Nachfrage, dass er durch diese Umwidmung und mögliche Veräußerung des Streifens keine Konflikte sehe, da die zusätzliche Fläche nicht Teil der Baufenster sei. Eine Schallschutzmauer oder Hecke könnte nötigenfalls auch nachträglich eingezogen werden. Und natürlich werde die Gemeinde darauf achten, dass in einem allfälligen Notarvertrag festgehalten wird, dass der Käufer den Sportbetrieb anerkennt.