Grundsteuerhebesatz für Freie Wähler nur bedingt nachvollziehbar

Glashütten (kw) – Für die Freie Wähler Gemeinschaft Glashütten-Oberems-Schloßborn (FWG) ist die Berechnungsgrundlage für den Grundsteuerhebesatz nur bedingt nachvollziehbar. Die Freie Wähler Gemeinschaft bezieht sich dabei auf den Haushaltsplan, der im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 13. November von Bürgermeisterin Bannenberg eingebracht wurde.

Dazu, so die FWG, erschien mit Datum vom 14.11. ein Presseartikel, dem zu entnehmen war, dass der Grundsteuerhebesatz in Glashütten dem Durchschnitt des Hochtaunuskreises entspräche.

Desweiteren würde auf einen Vergleich der Belastungen der Bürger hingewiesen, nachdem die sogenannte statistische Vergleichsfamilie „Max Mustermann“ in Glashütten im Vergleich zu den „Mustermännern“ im übrigen Kreis am besten abschneide. Diese Zahlen sind für die Freien Wähler nur bedingt nachvollziehbar.

Die FWG Fraktion weist darauf hin, dass in den angesprochenen Vergleichen und Berechnungen die Städte Bad Homburg, Steinbach und Friedrichsdorf fehlten. Dies bedeute im Klartext, dass mehr als ein Drittel der Bevölkerung des Hochtaunuskreises in den Berechnungen der Bürgermeisterin nicht berücksichtigt worden wäre.

Auch bei der Berechnung des durchschnittlichen Hebesatzes der Grundsteuer B wären, so die FWG, die Städte Bad Homburg (Hebesatz 345 %), Friedrichsdorf (450%) und Steinbach (650%) nicht berücksichtigt worden. Rechne man diese mit ein, würde man feststellen, dass Glashütten mit 535% Hebesatz über dem kreisweiten Durchschnitt von 523% liege.

Die FWG Fraktion moniert, dass sie bereits bei einer früheren Veröffentlichung im Amtsblatt darum gebeten habe, alle Kommunen des Hochtaunuskreises für die Vergleichszahlen heranzuziehen – dieses sei erneut nicht geschehen.



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