Korrektur der Grundbesitzabgabenbescheide

Glashütten (kw) – Ein Fehler in der Datenverarbeitung des Dienstleisters zur Abfallabrechnung hat nach Angaben von Bürgermeisterin Brigitte Bannenberg dazu geführt, dass die Angaben bei den Zusatzleerungen falsch ausgewiesen wurden. Die Bürger*innen erhalten automatisch einen Korrekturbescheid im Bereich Abfall in der 4. bis 5. Kalenderwoche. Eine persönliche Meldung im Steueramt der Gemeinde Glashütten ist nicht erforderlich. Der Geschäftsführer der Ekom 21 habe sich am 22. Januar telefonisch bei der Bürgermeisterin gemeldet und bestätigt, dass die Ekom 21 die Kosten für die korrigierten Bescheide übernimmt, und er hat sich persönlich für den Fehler entschuldigt. Das Steueramt Glashütten bittet, die Unannehmlichkeit zu entschuldigen.



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