Stellungnahme der CDU: Antrag auf Veränderungssperre

Glashütten
– Welchem Zweck dient der Beschluss einer Veränderungssperre im Zuge einer Bauleitplanung und warum hat hierzu die CDU Fraktion in der letzten Gemeindevertretungssitzung von Glashütten einen Antrag eingereicht?

Im Ortsteil Schloßborn orientieren sich in einem Teilgebiet auch heute noch Bauanträge an einem Bebauungsplan aus dem Jahre 1979. Geänderte Anforderungen von Bewohnern und Wohnungssuchenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass zunehmend einzelne Grundstücke weiter unterteilt wurden und so eine ungesteuerte Nachverdichtung herbeigeführt wurde, die zunehmend die Infrastruktur belastet, aber auch den Charakter des Wohngebietes verändert.

Um hier Einhalt zu gebieten, wurde in 2014 beschlossen, einen Nachfolgebebauungsplan aufzustellen. Eine Veränderungssperre dient der Sicherung einer künftigen Bauleitplanung und soll verhindern, dass in der Zwischenzeit Baumaßnahmen erfolgen, die der Zielrichtung des Nachfolgebebauungsplanes entgegenstehen.

Regelzeiten deutlich überschritten

In der Regel beträgt die Laufzeit einer Veränderungssperre zwei Jahre, sie kann aber bei besonderen Umständen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eigentlich sollte dieses Zeitfenster ausreichen, hier einen Nachfolgebebauungsplan in Kraft zu setzen. Nicht so in der Gemeinde Glashütten.

Die CDU hat sich schon im Jahr 2019 mit dem Gedanken befasst, eine neue Veränderungssperre zu beantragen, hat dann aber im Oktober aus der Verwaltung die Rückmeldung erhalten, dass man kurz vor Feststellung der Planreife sei. Heute, ein weiteres Jahr später – wir befinden uns im sechsten Jahr nach Beschlussfassung – ist immer noch kein neuer Bebauungsplan in Kraft. Sechs Jahre Ungewissheit für Bauherren, Grundstückseigentümer, Anwohner und Gemeinde. Wir als CDU gingen bisher davon aus, dass im Zuge der Bearbeitung durch die Verwaltung dem Anschein nach besondere Umstände in Erscheinung getreten sind. Wie sonst lässt sich sonst die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit erklären? Den eigentlichen Grund für die verzögerten Abläufe kennen wir nach wie vor nicht.

Eigentum und Sicherheit

Umso unverständlicher ist es hierbei, dass unser Antrag auf Beschluss einer neuen Veränderungssperre, die automatisch außer Kraft treten würde, sobald der neue Bebauungsplan beschlossen würde, mehrheitlich keine Zustimmung gefunden hat. Aussagen der Gegenseite, man habe bei Beschluss einer neuen Veränderungssperre Angst vor Schadensersatzansprüchen, waren aus Sicht der CDU nicht standhaft, da keine konkreten Daten vorgelegt wurden. Gemäß Baugesetzbuch §17 kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

Unser Standpunkt: Ein Bebauungsplan schützt das Eigentum und dient gleichzeitig als nachhaltige Planungs- und Rechtssicherheit für Anwohner, Grundstückseigentümer, Bauherren und Gemeinde.

Die Anpassung von Bebauungsplänen ist dem üblichen Geschäft einer Verwaltung zuzuordnen. Daher ist es für die CDU nicht erklärbar, dass nach sechs Jahren der Bearbeitung immer noch kein Ergebnis vorliegt. Hier erwarten wir mehr fachliches und strukturiertes Know-how sowie Transparenz für die politischen Gremien, aber auch für die jetzigen Eigentümer. (hhf)



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