Übertragung eines Erbbaurechts im Mühlweg

Glashütten
(kw) – Die Gemeinde Glashütten möchte über den Konflikt im Zusammenhang mit der Übertragung des Erbbaurechts im Mühlweg 34 informieren.

Das Erbbaurecht am Grundstück Mühlweg 34 ist im Jahr 2019 von der Gemeinde Glashütten an eine Bürgerin übertragen worden. Der entsprechende Beschluss der Gemeindevertretung ist vorab gefasst worden.

An dieses Grundstück grenzt ein weiteres, deutlich größeres Grundstück, Flurstück 59/2, an. Gegenstand des notariellen Übertragungsvertrags war – entgegen der Beschlusslage – aber nicht nur das Grundstück Mühlweg 34, Flurstück 59/1, sondern auch das angrenzende Grundstück, Flurstück 59/2. Dieser Übertragung lag kein Beschluss der Gemeindevertretung, der die Übertragung legitimiert hätte, zugrunde.

Mit Beschluss vom 14.7.2022 hat die Gemeindevertretung die nachträgliche Genehmigung dieses Grundstücksgeschäfts versagt. Aufgrund dieser Entscheidung und da Anlass zu der Annahme besteht, dass das Erbbaurecht an dem angrenzenden Grundstück unter bewusster Umgehung der Gemeindevertretung in den Vertrag aufgenommen und übertragen wurde, ist davon auszugehen, dass die Übertragung nicht wirksam ist und das Grundstücksgeschäft rückabgewickelt werden soll.

Es besteht aber Einigkeit darüber, dass das Erbbaurecht an dem Grundstück im Mühlweg 34, Flurstück 59/1, selbst wirksam übertragen worden ist und die Bürgerin dieses Grundstück so nutzen kann, wie sie es geplant hat. Hieran wirkt die Gemeinde auch mit, was zuletzt mit dem Beschluss des Gemeindevorstands vom 23.8.2022 sowie der Gemeindevertretung vom 22.9.2022 auf den Weg gebracht wurde.

Die Gemeinde ist außerdem sehr bemüht, eine Lösung und Einigung mit der Bürgerin zu finden, was das angrenzende Grundstück betrifft.



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