FDP-Stadtverordneten-Fraktion greift Thema Fischbach-Spange auf

Durch den Antrag der FDP-Stadtverordneten-Fraktion, eine Machbarkeitsstudie für eine möglichst umweltverträgliche Ortsumgehung von Kelkheim (so genannte Fischbach-Spange) durch den Magistrat in Auftrag zu geben, ist dieses Thema wieder in der Verkehrs-Diskussion nach vorn gerückt worden. Man solle das Angebot von Hessen Mobil aufgreifen, bei der Auftragsformulierung (Aufgabenstellung / Leistungsverzeichnis) die notwendige fachliche Beratung kostenfrei bereit zu stellen, sowie bei der Auswahl eines für die Durchführung der Studie geeigneten Büros beratend mitzuwirken. Für eine solche Machbarkeitsstudie seien im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereit zu stellen und als auf die Folgejahre übertragbar auszuweisen. Das beauftragte Fachbüro soll den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über Vorgehensweisen und Zwischenergebnisse berichten.

Eine dauerhaft tragfähige Lösung, die Belastungen durch den „zunehmend verheerend wirkenden Durchgangsverkehr“ zu schaffen, sei nur zu erwarten, wenn es gelinge, den permanenten Verkehrsdruck aus der Stadt herauszunehmen.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Oktober habe die Ermittlung einer entsprechenden, lärmgeschützten, Naturschutzbelange berücksichtigenden und die Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein unumgängliches Maß minimierenden Trassenführung zum Ziel.

Eine sich aufdrängende, kleinräumige und komplett auf Kelkheimer Gemarkung zu realisierende Lösung werde in der Weiterführung der B 8 zur B 455 (so genannte Fischbach-Spange), die in verschiedenen denkbaren Varianten vorrangig zu untersuchen sein werde, zu suchen sein.

Einem Gespräch des Bürgermeisters und weiterer Vertreter der Stadt mit Hessen Mobil am könne entnommen werden, dass die Stadt Kelkheim die Prüfung und möglicherweise weitere Planung und Realisierung einer solchen Ortsumgehung voranbringen kann, wenn sie eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, die geeignet ist, Bund und Land als Grundlage für weitere Entscheidungen, insbesondere für eine Entscheidung zur Übernahme des Projektes in den Bedarfsplan des Bundes, zu dienen.

Eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Verwendbarkeit der Ergebnisse der Studie sei das Angebot von Hessen Mobil, der Stadt bei der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung für die Studie fachlich beratend und kostenfrei zur Seite zu stehen und geeignete, qualifizierte Fachbüros zu benennen, die in den letzten Jahren solche Studien erarbeitet haben und die Gewähr für eine objektive und qualifizierte Untersuchung bieten. Dieses Angebot von Hessen Mobil sei deshalb unbedingt aufzugreifen und anzunehmen.

Die Bereitstellung eines Betrages von 100.000 Euro für die Vergabe der Machbarkeitsstudie, der über die von Hessen Mobil genannten Kosten einer solchen Studie von 70.000 bis 80.000 Euro hinaus geht, sichere die Finanzierung des zu vergebenden Auftrags auch für den Fall unerwartet auftretender, weitergehender Ermittlungserfordernisse und gegen mögliche allgemeine Kostensteigerungen ab, ohne deshalb bereits eine grundlegend neue Größenordnung darzustellen.

Die enge Begleitung des Vergabeprozesses und der Durchführung der Studie durch die Fachgremien der Stadt, den AK Verkehr und den Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und öffentliche Sicherheit, sichere die Wahrung der Interessen der Stadt über die verschiedenen Untersuchungsschritte und -abschnitte hinweg und stelle den fortschreitenden Erkenntnisprozess auf eine transparente und kommunalpolitisch breite, demokratische Grundlage.



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