Fischerprüfung

Die diesjährige Fischerprüfung im Main-Taunus-Kreis wird am 9. November stattfinden. Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung muss spätestens bis zum 12. Oktober beim Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, eingereicht werden. Es sind einige Fragen zu beantworten und eine Gebühr von vierzig Euro zu entrichten. Die Dauer der Prüfung beträgt drei Stunden. Es sind anhand eines Fragebogens 60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten zu beantworten. So da sind: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 45 Fragen richtig beantwortet worden sind, wobei mindestens neun Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig sein müssen. Na denn: Petrijünger, lernen, damit alles klappt.



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