Kelkheim und Hessens Verfassung Entschuldigung des Bürgermeisters

Der Blick auf die Ergebnisliste der Volksabstimmung zur Änderung der Hessischen Verfassung ergab ein Bild, dass dem hessenweiten Ergebnis sehr änlich war.

Mit der Herabsetzung des Wählbarkeitalters können sich nur 70,3 Prozent der Wähler befreunden. Über neunzig Prozent erreichte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der informationstechnischen Systeme, weitere 90 Prozent erreichte das Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur.

Dicht an die 90 Prozent heran kamen die Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Stärkung der Kinderrechte, eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, der Schutz zur Förderung des Ehrenamtes wie auch die Unabhängigkeit des Rechnungshofes. Die Förderung des Sports erreichte 88,8 Prozent. Weniger Zuspruch fanden die elektronische Verkündung von Gesetzen (83,1 Prozent), das Bekenntnis zur Europäischen Integration (83,4 Prozent) und die Aufhebung der Todesstrafe (84,1 Prozent).

Das Auszählen der Ergebnisse dieser Volksabstimmung zog sich in den Wahllokalen teilweise noch lange nach Mitternacht hin. In der letzten Stadtverordneten-Sitzung bekannte Bürgermeister Albrecht Kündiger, dass er den Aufwand für diese Zählarbeiten unterschätzt habe und deshalb diesen Teil der Wahl mit auszählen ließ. „Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den ehrenamtlichen Helfern entschuldigen“, sagte Kündiger.



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