Kirchenaustritte

Nachdem in Hessen Städte und Gemeinden Kirchenaustrittserklärungen entgegennehmen und bearbeiten können, ist das auch in Kelkheim ab 1. März in den Sprechstunden der Meldebehörde möglich. Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig. Notwendig sind der gültige Personalausweis. Für den Kirchenaustritt wird pro Person eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.



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