Leserbrief: Münsters Kreisel und das Blinken

In dem Artikel „Münsters Kreisel ist fertig und muss sich nun bewähren“ haben Sie am Ende völlig zurecht das Blinken angesprochen. Auch mir fällt immer wieder auf, dass viele Autofahrer nicht blinken. Vielleicht wissen sie einfach nicht, wann der Blinker zu betätigen ist.

Dazu eine kleine Anmerkung:

Vielleicht ist es ja aber auch so, dass mancher Autofahrer einfach nicht weiß, wie er den Blinker betätigen soll, da er nicht genügend Hände hat oder ihm eine freie Hand fehlt. Regelmäßig hat der Autofahrer zwei Hände zur Verfügung.

Eine Hand braucht er, um das Lenkrad zu bedienen, denn er verlässt ja den Kreisel oder biegt ab. In der anderen Hand hält er sein Handy. Höchst problematisch wird es dann schon, wenn er auch noch eine Zigarette rauchen will oder einen Coffee-to-go-Becher bei sich hat. Ja, der Autofahrer von heute ist schon nicht zu beneiden ob solcher Probleme.

Also – das nicht ganz ernst gemeinte Fazit: Die Straßenverkehrsordnung gibt dem Autofahrer etwas auf, was er objektiv betrachtet mangels verfügbarer Hand gar nicht leisten kann. Und der Gipfel der „Bevormundung der Autofahrer“ ist, dass der Gesetzgeber für ein nicht vorschriftsmäßiges Blinken auch noch ein Bußgeld vorgesehen hat.

Aber ernsthaft: Ich denke schon, dass die Autofahrer sich mehr vergegenwärtigen müssen, dass das Nichtbefolgen von Verkehrsregeln auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden und Schaden verursachen kann.

Deshalb ist es gut, dass Sie diese Thematik angesprochen haben. Danke.

Hubert Breitkopf,

Mühlwiese 19a



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