Die Polizei rät: Fahrräder nachhaltig sichern

Seit Jahren sind die Zahlen von Fahrraddiebstählen unverändert hoch. In den vergangenen zehn Jahren registrierte die Polizei jährlich regelmäßig über 300.000 Fälle von Fahrraddiebstählen. Dabei ist es gar nicht so schwer, Fahrräder gegen Diebstahl zu sichern, sagt die Polizei. Zum Beginn der Fahrradsaison gibt es Tipps, wie Radler mit einfachen Maßnahmen ihre Räder vor Diebstahl schützen können.

Der beste Diebstahlschutz ist ein stabiles Fahrradschloss, zum Beispiel ein Bügel- oder Panzerkabelschloss, sagt die Polizei. Beim Kauf sollte man unbedingt auf „geprüfte Qualität“ und hochwertiges Material (durchgehärteten Spezialstahl) sowie massive Schließsysteme achten.

Das Schloss sollte außerdem groß genug sein, um das Fahrrad mit dem Rahmen an einem festen Gegenstand anzuschließen, zum Beispiel einen Fahrradständer. Beliebtes Ziel für Fahrraddiebe sind große Abstellplätze an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeitstätten, aber auch einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen. Neben dem Rad selbst sollten auch Wertgegenstände, die in einem Fahrradkorb oder Satteltaschen transportiert werden, vor der einfachen Wegnahme gesichert werden, da es immer wieder, auch während der Fahrt, zum Diebstahl daraus kommt. Schutz bieten zum Beispiel schon preisgünstige Abdeckungen, Spanngurte oder Sicherungskabel.Wurde das Rad gestohlen, sind die Chancen, es wiederzubekommen bedauerlicherweise eher gering: Die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der Polizei ist aufwendig und leider auch deshalb nicht immer von Erfolg gekrönt, da die Besitzer von sichergestellten Fahrrädern nicht ausfindig gemacht werden können. Hat das Fahrrad keine Rahmennummer, sollte ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen. Die Polizei empfiehlt eine Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen). Die Fahrradcodierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in den polizeilichen Fahndungsdateien erfasst ist, führt die Fahrradcodierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Mit den Fahrraddaten kann die Polizei gestohlene Fahrräder zweifelsfrei identifizieren und in der Folge an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Im Fahrradpass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Viele Fachhändler stellen beim Fahrradkauf automatisch einen Fahrradpass aus. Andernfalls sollten die Käufer gezielt danach fragen. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass, mit einem Foto des Fahrrads versehen, sollte sicher aufbewahrt werden.

Wer ein Smartphone besitzt, kann auch die kostenlose Fahrradpass-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Sämtliche für die Identifizierung wichtigen Fahrrad-Daten können mit der Fahrradpass-App problemlos gespeichert werden. Darüber hinaus lassen sich über die Fahrradpass-App die Informationen über mehrere Fahrräder verwalten. Zudem können die Daten ausgedruckt oder per E-Mail verschickt werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können.

Die Fahrradpass-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store unter folgenden Links herunterladbar: App Store: https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8, Google Play Store: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.netzbewegung.polizei.bicyclePass.

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