Die Corona-Notbremse im MTK

Landrat Michael Cyriax hat zu der seit dem vergangenen Samstag gültigen „Corona-Notbremse“ Stellung bezogen und darauf verweisen, dass es sich hier um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes handelt. Der Kreis muss deshalb entsprechend reagieren.

Die neuen Regelungen gelten im gesamten Kreis – auch in Kommunen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt.Der Inzidenzwert im Kreis lag zu der Zeit, da die Verordnung gegriffen hat bei 132.

Hier die Punkte:

Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr (Ausnahmen: Arbeit, Arztfahrt, Betreuung, Tierversorgung). Spaziergänge alleine und Joggen bis 24 Uhr erlaubt.

Geschäfte des täglichen Bedarfs (etwa Lebensmittel, Apotheke, Buchhandlung, Tankstelle) dürfen mit begrenzter Kundenzahl, je nach Größe des Geschäfts, öffnen. Der übrige Einzelhandel darf Termin-Shopping (Click and Meet) mit Vorlage eines aktuellen Negativtests anbieten.

Gastronomie: Nur Abholung und Lieferdienste.

Körpernahe Dienstleistungen: medizinische und ähnliche Dienstleistungen erlaubt (zum Beispiel Friseure, Fußpflege, aber mit Negativtest).

Schulen/Kitas: In den Schulen zweimal pro Woche testen bei Wechselunterricht, Kita-Träger können freiwillige Selbsttests anbieten.

Kulturelle Einrichtungen wie das Kelkheimer Museum sind geschlossen.

Homeoffice: Arbeitgeber-Angebot zu Homeoffice muss grundsätzlich angenommen werden.

Sport: Individualsport mit maximal zwei Personen oder eigenem Haushalt sowie kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder (bis 14 Jahre) im Freien. Hygiene und Abstand: Maskenpflicht, Mindestabstand 1,5 Meter, regelmäßig Händewaschen, Husten oder Niesen in Armbeuge, Körperkontakt meiden.

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Die Regelungen gelten zunächst bis 30. Juni. Sie werden aber auch vorher wieder aufgehoben oder von Gesetzes wegen verschärft, sofern im Gesetz festgelegte Grenzwerte über- oder unterschritten werden.

und Kunden können sich in Geschäften wieder beraten lassen, wenn sie vorher einen Termin vereinbart haben und ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis mitbringen. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte und Apotheken bleiben weiterhin uneingeschränkt geöffnet, und Gaststätten können Speisen und Getränke nach wie vor nur zum Mitnehmen ausgeben.

Wer zum Friseur will, muss einen aktuellen Negativtest mitbringen. Sonderregelungen für Geimpfte gibt es bislang nicht. Die einzelnen Regelungen der Notbremse hat der Kreis auf einem Merkblatt zusammengefasst, das auf seiner Internetseite unter www.mtk.org/corona verfügbar ist.

Die Notbremse gilt zunächst bis 30. Juni. Sie kann aber auch aufgehoben werden, wenn die kreisweite Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt.



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