Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe

Hessen hat die Sonderregelung zur Pflegeunterstützungsverordnung verlängert und ermöglicht damit, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bis zum 30. Juni sogenannte Dienstleistungen bis zur Haustür bei den Pflegekassen abrechnen können. „Viele Pflegebedürftige brauchen während der Corona-Pandemie mehr Hilfe bei Alltagsangelegenheiten“, ist die Begründung von Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. Zu den Dienstleistungen bis zur Haustür zählen der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen, Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten und die Organisation erforderlicher Arztbesuche. Weitere Informationen unter: https://www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/unterst....



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