Einbahnstraßen und Radverkehr

Nachdem das „Unfallgeschehen“ in Einbahnstraßen mit Radverkehr in der Gegenrichtung in Kelkheim seit 1997 „unauffällig“ war, sind jetzt bis auf die Straße „Klosterberg“ alle Einbahnstraßen für den Gegenverkehr von Radfahrern freigegeben worden. Allerdings: An den Einmündungen gilt die übliche Vorfahrtsregelung rechts vor links, sofern keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen aufgestellt sind. Dies bedeutet beispielsweise für Fahrzeuge auf der Altkönigstraße aus Fahrtrichtung Fischbacher Straße, dass aus der Einbahnstraße Falkensteiner Straße ausfahrende Radler Vorfahrt haben.



X