Entlastung für Vereine und Initiativen

Main-Taunus/Berlin (kez) – Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung der ersten Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten „Zukunftspakts Ehrenamt“. Ziel ist es nach Angaben der Schwalbacher Bundestagsabgeordneten Nancy Faeser (SPD), die finanzielle Anerkennung für freiwilliges Engagement zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.

„Ob im Sportverein, bei der freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe: Ehrenamtliche tragen unsere Gesellschaft. Das verdient besondere Wertschätzung und muss sich auch finanziell zeigen“, erklärt Nancy Faeser und ergänzt: „Mit dem `Zukunftspakt Ehrenamt´ schaffen wir Verbesserungen, von denen auch die Engagierten und Vereine im Main-Taunus-Kreis profitieren.“

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben. Die Änderungen sollen jeweils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Gemeinnützigen Vereinen wird die Arbeit laut Nancy Faeser durch höhere steuerliche Freigrenzen und vereinfachte Nachweispflichten „deutlich erleichtert“. Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen.

„Die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz sind aber nur der Anfang“, so die Bundestagsabgeordnete. Weitere Schritte seien der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, unter anderem durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts. Ein weiterer zentraler Baustein sei der Ausbau der wichtigen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.



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