Geld für sozialen Wohnraum

Mit Landeszuschüssen wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnraum gefördert, die Anträge dafür müssen bis zum 9. April beim Kreis eingereicht werden.

Das geht aus einer Pressemitteilung des Kreises hervor. Das Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ dient dem Erwerb von so genannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung 2021, 2022 oder 2023 ausgelaufen ist oder ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht.

Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt bei zehn Jahren.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (06192-201/1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen[at]mtk[dot]org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Was ja wohl in Kelkheim der Fall ist.



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