In Hessen begannen Auffrischungsimpfungen

In den stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Höchstbetagte, also Menschen, die älter als 80 Jahre sind, haben in Hessen die Auffrischungsimpfungen begonnen, heißt es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums. Geimpft werde durch die Hausärztinnen und Hausärzte vor Ort in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen.

Pflegebedürftige und Seniorinnen und Senioren über 80 Jahre, die zuhause leben, können sich wegen einer Auffrischungsimpfung an ihre Hausarztpraxen wenden. Darüber hinaus kann diese auch in den Impfzentren erfolgen.

Zwischen dem Abschluss einer Impfserie und der Auffrischungsimpfung sollten mindestens sechs Monate liegen. Die Auffrischungsimpfung wird unabhängig vom bisherigen Impfstoff immer mit Biontech oder Moderna erfolgen. Wichtig ist, dass die Auffrischung nicht zu einem Stichtag, sondern in den auf die sechs Monate folgenden Wochen stattfinden kann. Der Impfschutz geht keineswegs von einem auf den anderen Tag plötzlich verloren, sondern bildet sich individuell sehr unterschiedlich graduell zurück.

Auch Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder solche, die sich in einer immunsuppressiven Therapie befinden, sowie alle, die ausschließlich Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca oder die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können – unabhängig von ihrem Alter – die Auffrischungsimpfung erhalten.

Gesundheitsminister Kai Klose: „Im Gegensatz zum Beginn der Impfkampagne steht jetzt ausreichend Impfstoff zur Verfügung.“



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