Keine Gebühren für Kinder, die nicht in die Kitas kommen

Die Stadt Kelkheim wird während der Zeit des Lockdowns für Kinder, die nicht in die Kitas und Betreuungen kommen, keine Gebühren erheben. Damit will der Magistrat die Eltern unterstützen.

Zur finanziellen Entlastung werden daher keine Gebühren für die Zeiten erhoben, in denen die Kinder nicht in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindertagesstätten und außerschulische Betreuung) betreut werden. Das gilt auch für das Essensgeld.

Die freien und kirchlichen Träger der Kindertagesstätten in Kelkheim wurden gebeten, die Betreuungsgebühren sowie das Essensgeld für den Monat Januar ebenfalls nicht zu erheben, oder, falls es bereits zu einer Abbuchung gekommen sein sollte, die Gebühren sowie das Essensgeld den Eltern zurückzuerstatten. Die Stadt werde den Ausfall dieser Gebühren den Trägern erstatten.

Auf die Erhebung der Gebühren und der Essensgelder soll so lange verzichtet werden, wie die entsprechende Verordnung der Hessischen Landesregierung einen freiwilligen Verzicht auf die Kinderbetreuung auf Grund der Pandemie-Lage nahelegt.

Für die Eltern der Kinder, die auf eine Kinderbetreuung während des Lockdowns nicht verzichten können, erfolgt ein täglicher Kostenbeitrag nach der tatsächlichen Inanspruchnahme auf der Grundlage der vorhandenen Module der jeweiligen Einrichtung.



X