Kritik an Entscheidung zu Schwimmbädern in neuem Wohngebiet in Kelkheim

Kelkheim (kez/ju) – Die Stadtverordnetenversammlung Kelkheim hatte am 28. April den Bebauungsplan „Nordöstlicher Gimbacher Weg“ beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auf Antrag der CDU-Fraktion die generelle Zulassung von privaten Schwimmbädern und Schwimmteichen auf den Grundstücksfreiflächen des neuen Baugebiets verabschiedet. Diese Entscheidung hat beim Ortsverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN deutliche Kritik ausgelöst.

Der Beschluss, Badeanlagen auf privaten Grundstücken pauschal zu erlauben, stößt bei den GRÜNEN auf Unverständnis – insbesondere mit Blick auf die zunehmende Wasserknappheit und die Herausforderungen des Klimawandels. In einer Stellungnahme äußert sich der Ortsverband besorgt über die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die städtische Wasserbilanz und das ökologische Gleichgewicht.

„Während Bürgerinnen und Bürger zum Wassersparen aufgerufen werden, soll es im Neubaugebiet erlaubt sein, Pools und Schwimmteiche zu errichten? Das ist kein Fortschritt – das ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert“, kritisieren Gianina Zimmermann und Ulrich Schäferbarthold, Vorstandsmitglieder des Kelkheimer GRÜNEN-Ortsverbands.

Die GRÜNEN sehen in der Entscheidung ein falsches Signal und fordern die Stadtverordneten auf, den Beschluss zu überdenken. Insbesondere sollten wasserintensive Anlagen nur unter klar definierten ökologischen Auflagen genehmigt oder ganz ausgeschlossen werden. Stattdessen plädieren sie für eine umweltbewusste Gestaltung der Freiflächen – beispielsweise durch begrünte Gärten, schattenspendende Bepflanzung oder Regenwassernutzung über Zisternen.

„Luxus für wenige darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit und unserer Umwelt gehen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Der Ortsverband betont die Notwendigkeit einer klimaresilienten Stadtplanung, die langfristig tragfähig ist und den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen sicherstellt.

Ob die Kritik zu einer erneuten Diskussion in den städtischen Gremien führt, bleibt abzuwarten. Der Bebauungsplan tritt in seiner aktuellen Form zunächst in Kraft.



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