Lärm bei der Gartenarbeit

Ein Thema, dass in jedem Frühjahr aktuell wird: Gartenarbeit kann lärmbelästigend sein und den Nachbarn stören. Deshalb der Hinweis aus dem Rathaus: An Werktagen – auch samstags – in der Zeit von 7 bis 20 Uhr dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten Rasenmäher und andere lärmerzeugende Geräte im Freien benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese nicht betrieben werden.



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