Parlament beschließt Schutzmaßnahme gegen Lachgas-Konsum bei Jugendlichen

Lachgas ist keine harmlose Partydroge. Der Konsum kann zu Schädigungen des Nervensystems führen und schwere Lähmungen hervorrufen.Foto: KI generiert

Expertin Lydia Rauh warnt im Sozialausschuss vor schweren Gesundheitsfolgen

Kelkheim (ju) – Die Stadt Kelkheim hat eine wichtige Entscheidung für den Jugendschutz getroffen: Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, die Minderjährige künftig vor dem Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid) schützen soll. Damit reagiert die Stadt auf eine Entwicklung, die Fachleute seit einiger Zeit mit Sorge beobachten.

Bereits im Vorfeld hatte Lydia Rauh, Leiterin des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe (JJ) im Main-Taunus-Kreis, im Sozialausschuss eindrücklich über die Gefahren des Trends berichtet. „Lachgas ist längst bei Jugendlichen angekommen“, warnte Rauh. Zwar werde das Gas in Kelkheim kaum verkauft, aber Jugendliche beschaffen es sich über das Internet oder kaufen es in umliegenden Städten wie Höchst. Online-Shops hätten den Zugang inzwischen etwas erschwert, doch sei das Mittel nach wie vor leicht erhältlich.

Gesundheitliche Risiken oft unterschätzt

Rauh schilderte, dass viele junge Menschen die Gefahren von Lachgas massiv unterschätzen. Das Gas wirkt zwar zunächst harmlos: Es sorgt kurzfristig für Euphorie und Lachen. Doch die Risiken reichen weit darüber hinaus.

Akut drohen Sauerstoffmangel, Kreislaufzusammenbruch, Bewusstlosigkeit und Erstickungsgefahr.

Langfristig kann es zu Nervenschädigungen, schweren Lähmungen, psychischer Abhängigkeit und sogar lebensbedrohlichen Mangelerkrankungen wie Vitamin-B12-Mangel kommen.

„Jugendliche erleben den Konsum oft als spaßig und ungefährlich“, so Rauh. „Aber die möglichen Schäden sind gravierend und können dauerhaft sein.“ In ihrer Arbeit im JJ-Zentrum erlebe sie zunehmend Anfragen von Eltern, Lehrkräften und Jugendlichen selbst, die unsicher seien, wie gefährlich Lachgas wirklich ist.

Stadt reagiert mit Gefahrenabwehrverordnung

Auf Grundlage dieser fachlichen Einschätzungen hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits am 24. Juli 2025 den Magistrat beauftragt, eine Gefahrenabwehrverordnung zu erarbeiten. Diese wurde nun beschlossen.

Die Verordnung stützt sich auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Es erlaubt Kommunen, Regelungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen, wenn eine sogenannte abstrakte Gefahr vorliegt – also eine Lebenssituation, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu konkreten Gesundheitsproblemen führen kann.

Mit dem neuen Regelwerk will Kelkheim den Jugendschutz klar stärken und deutlich machen, dass der Konsum von Lachgas kein harmloser Spaß ist. Auch wenn der lokale Handel kaum eine Rolle spielt, sollen Jugendliche und deren Eltern sensibilisiert werden. Die Stadt folgt damit dem Beispiel von Frankfurt, das eine ähnliche Verordnung bereits eingeführt hat.

Signalwirkung und Präventionsarbeit

Neben dem rechtlichen Schritt setzt die Stadt auf Aufklärung und Prävention. Lydia Rauh betonte, wie wichtig es sei, Jugendliche frühzeitig über die Risiken zu informieren. Besonders soziale Netzwerke und Gruppen von 15- bis 18-Jährigen seien hier entscheidend.

„Viele erfahren von Lachgas über Freunde oder Online-Videos und sehen nur den vermeintlichen Spaß. Unsere Aufgabe ist es, über die Gefahren zu sprechen und sie greifbar zu machen“, erklärte sie.

Die Stadt Kelkheim will Rauh und die Suchthilfeeinrichtungen weiter unterstützen, um Schulen, Vereine und Jugendgruppen besser zu erreichen. Ziel ist es, den Trend nicht nur rechtlich einzudämmen, sondern auch bewusstseinsbildend zu wirken.

Deutliche Botschaft aus dem Stadtparlament

Mit dem Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung macht Kelkheim deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen Priorität hat. Die Maßnahme soll verhindern, dass sich Lachgas als vermeintlich harmlose Partydroge etabliert.

Fachleute wie Lydia Rauh begrüßen den Schritt ausdrücklich: „Wir brauchen klare Signale, dass Gesundheitsschutz und Prävention ernst genommen werden. Die Verordnung allein löst das Problem nicht, aber sie schafft einen wichtigen Rahmen für Aufklärung und Schutz.“



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