Polizei im Einsatz gegen Kinderpornografie

Einer Schülerin und einem Schüler aus dem Main-Taunus-Kreis werden die diesjährigen Sommerferien wohl in besonderer Erinnerung bleiben. So lautetet der Eingangssatz einer Polizeimeldung von Montag. Der Grund: Am vergangenen Donnerstag stellten Ermittlerinnen und Ermittler der BAO FOKUS (Besondere Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch) die Smartphones der 14 und 16 Jahre alten Jugendlichen wegen Kinderpornografie sicher. Sie sollen ein Video, auf dem eine ihnen bekannte Jugendliche beim Masturbieren zu sehen ist, an andere Personen mittels Messenger weitergeleitet haben.

Die Sicherstellung des Smartphones des jungen Mannes fand während Schwerpunktmaßnahmen der BAO FOKUS statt, die ihr Augenmerk auf die Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen gerichtet hat. Insgesamt 173 Beamtinnen und Beamte der hessischen Polizei waren dabei in der vergangenen Woche im Einsatz. Sie durchsuchten 39 Wohnungen und stellten 132 Speichermedien sicher.

Bei den jüngst in Blick genommenen 14- und 16-Jährigen aus Westhessen handelt es sich nicht um einen Einzelfall: Bereits in der Vergangenheit hatten die hessischen Ermittlerinnen und Ermittler es mit jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten zu tun (unter 14 Jahren).

„Vielen, aber längst nicht allen Jugendlichen ist die Tragweite ihres Handelns bewusst“, sagt Johannes Bittner, Cybercrime-Berater des Polizeipräsidiums Osthessen. Manchmal führe Leichtsinn, die Gewohnheit, alles mittels Smartphone unreflektiert weiterzuleiten, oder schlicht Unkenntnis dazu, dass junge Menschen sich strafbar machen.

„Es ist wichtig zu wissen, dass bereits der Besitz eines einzigen kinderpornografischen Bildes verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Dabei ist es erst einmal egal, ob ein solches Bild oder Video gewollt oder ungewollt in den eigenen Besitz gelangt ist.“ Am besten ist es, man distanziert sich sofort von den Inhalten und informiert unverzüglich die Polizei. Wegsehen ist keine Option; hinter den Aufnahmen stehen echte Kinder, echte Opfer. Auf keinen Fall darf man solche Bilder oder Videos weiterleiten, auch nicht an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen. Wirklich an niemanden.

Alles andere als spaßig sei es auch, Pornos an Freunde oder Mitschüler unter 18 Jahren zu schicken, sagt Bittner.

„Das ist ebenfalls strafbar und kann als sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen geahndet werden.“ Sein Appell an Eltern und Lehrer:

„Mit den Kindern offen über das Thema reden, in einen Dialog treten, enttabuisieren, aufklären und Grenzen deutlich machen. Wichtig ist, Kinder bei den ersten digitalen Gehversuchen und darüber hinaus aktiv zu begleiten.“



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