Radfahrer: Bitte die Fischbacher Straße nur bergauf befahren

Einmal mehr wird vom Ordnungsamt der Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass der Radfahrsteifen in der Fischbacher Straße nur bergauf von Radfahrern befahren werden darf. Die Entscheidung für die Bergaufrichtung (Nordostseite der Fahrbahn) sei gefallen, da dort Radfahrer langsamer fahren und im Wiegetritt hin- und her pendeln. Bergab können die Radler in mittlerer Geschwindigkeit besser im allgemeinen Fahrzeugverkehr „mitschwimmen.“ Um ein problemloses Überholen zu gewährleisten, wurde die Fahrspur bergab deutlich breiter als die Bergauffahrspur markiert.

Wenn Radfahrer den markierten Radfahrstreifen entgegen der Fahrtrichtung benutzen – so das Ordnungsamt – gefährde man sich selbst, denn andere Verkehrsteilnehmer, die aus Grundstückszufahrten oder anderen Straßeneinmündungen kommen rechnen nicht damit, dass besonders schnelle Radfahrer bergab gegen die Regeln fahren, so dass es zu Unfällen kommen kann. Zur Einfahrt in die Fischbacher Straße ist hier nur der Blick nach links wichtig, um bergauf fahrenden Radfahrern die Vorfahrt zu sichern.

Im vergangenen Sommer – so Kelkheims Statistik –habe sich ein Unfall mit einem entgegen der Regeln bergabwärts fahrenden Radfahrer ereignet, der mit einem Krankenhausaufenthalt für den Radler endete.

Die Unfallforschung habe – so das Ordnungsamt – das linksseitige Befahren von Radverkehrseinrichtungen als die Unfallursache Nummer Eins bei den Radverkehrsunfällen ausgemacht. Deshalb dürfen innerorts linksseitige Radwege nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen ausgewiesen werden, wenn nämlich nahezu keine Zufahrten vorhanden sind. Entlang der Fischbacher Straße gibt es zahlreiche Grundstückszufahrten und zwei Straßeneinmündungen. Deshalb dürfe das linksseitige Fahren nicht zugelassen werden.



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