Regeln einhalten

Spaziergänge zu Zweit in der Natur – kein Problem, gerade auch nicht in Corona-Zeiten, in denen so mancher den häuslichen vier Wänden entfliehen will, um dem „Hausarrest“ zu verkürzen.

Es gibt aber auch hier Regeln, die eingehalten werden müssen. Darauf wird ausdrücklich vom Magistrat der Stadt hingewiesen. Hunde müssen in gewissen Bereichen in der Stadt an die Leine. Genaueres darüber findet sich im nächsten Amtsblatt.

Dann: Homeoffice mag die Arbeitszeiten verschieben und zu Gartenarbeit in der frischen Luft über Tage verführen – auch hier gelten für alle Regeln. Zum Beispiel: Für lautere Geräte und Maschinen wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt jedoch eine klare Zeitbeschränkung: Die Gräte dürfen nur von 9–13 Uhr und von 15–17 Uhr betrieben werden. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht zum Einsatz kommen. (Näheres im Amtsblatt).

Dann das Befahren und das Parken in den Feldwegen. Manch einer, der in der Natur wandern will möchte das am liebsten mit dem Auto direkt ermöglichen, wie der Wunsch, direkt vor die Ladentür zu fahren.

„Die Fahrzeuge werden dann auf den Banketten der Wege oder privaten Wiesenflächen geparkt und behindern die Durchfahrt für große landwirtschaftliche Maschinen. Offenbar möchten diese Fahrzeugführer gerne ins Grüne, aber möglichst nicht zu Fuß.“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Diese Wege sind für den normalen Fahrzeugverkehr gesperrt.

Das Parken kann ein Verwarnungsgeld von 30 Euro kosten.



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