Mit dem Gewalthilfegesetz hat der Bund im Jahr 2025 erstmals eine gesetzliche Grundlage für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen. Ziel ist es, Frauen und ihre Kinder besser zu schützen und den Zugang zu Beratung und Schutzangeboten langfristig zu sichern.
Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder dazu, Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören unter anderem Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Präventionsangebote und die Vernetzung mit Polizei, Justiz und anderen Hilfsdiensten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt allerdings erst zum 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern Zeit zu geben, die notwendigen Strukturen aufzubauen.
Fachverbände begrüßen das Gesetz als wichtigen Schritt, weisen jedoch darauf hin, dass es nur wirksam sein kann, wenn ausreichend Plätze in Frauenhäusern geschaffen und die Finanzierung der Einrichtungen dauerhaft gesichert werden. Gerade im Main-Taunus-Kreis zeigt sich der Bedarf deutlich: Im vergangenen Jahr mussten nach Angaben des Vereins Frauen helfen Frauen 221 Frauen und 199 Kinder abgewiesen werden, weil kein Platz mehr zur Verfügung stand.