Stellungnahme von Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann

Kelkheim (kez) – Wie schon in der Stellungnahme der Bürgerinitiative Kelkheim 2018 erwähnt, bezieht Rechtanwalt Rafael Wiegelmann Stellung zur Rechtslage im Fall „Museum“: „Der Beschluss zum Teilausbau des Stadtmuseums Kelkheim hat wieder Gültigkeit. Mit dem am 13. Februar 2023 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antrag der ukw wurde der Magistrat beauftragt, die Eignung des Ladenlokals in der Frankfurter Straße 51 für ein Stadtmuseum zu prüfen und das Objekt, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen, anzumieten. Falls der Mietvertrag zustande kommt, so der UKW-Antrag weiter, wird die Sanierung des ehemaligen Pfarrzentrums in der Feldbergstraße aufgegeben. Der entgegenstehende Stadtverordnetenbeschluss vom 20. Dezember 2022 wird aufgehoben.“

Die Eignungsprüfung des Ladenlokals durch den Magistrat ist mittlerweile abgeschlossen und negativ bewertet worden. Damit ist die Bedingung zur Aufgabe der Sanierung des ehemaligen Pfarrzentrums, nämlich die positive Eignung des Ladenlokals Frankfurter Straße 51 und seine Anmietung, erst gar nicht eingetreten, sodass der zuvor gefasste Beschluss für einen Teilausbau in der Feldbergstraße 53 vom 20. Dezember 2022 (23 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) logischerweise wieder auflebt. Ähnlich verhält es sich übrigens auch im Verwaltungsrecht, wo der Ursprungsbescheid wieder auflebt, wenn der Änderungsbescheid aufgehoben wird.

Mit dem Wiederaufleben des Teilausbaubeschlusses vom Dezember 2022 ist gleichzeitig auch der Baustopp aufgehoben, denn laut § 66 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss der Magistrat Beschlüsse des „Gemeindeparlaments“ vorbereiten und ausführen. Das hat durchaus zeitnah zu passieren. Den Sinn, weitere Gespräche zu führen, verstehe ich nicht. Es gibt eine Mehrheit. Wie lange soll hier noch abgestimmt werden? Der Wunsch für ein politisch gewünschtes stabileres Votum mit einer größeren Mehrheit steht nicht zur Diskussion und verbietet sich von selbst. In vielen Städten und Gemeinden weisen Mehrheitskoalitionen nur äußerst knappe Mehrheiten auf. Selbst in Landesparlamenten sind in der Vergangenheit Entscheidungen mit nur einer Stimme Mehrheit getroffen worden, die in ihrer Tragweite weit über ein Stadtmuseum Kelkheim hinausgehen. Ich erinnere nur an Ministerpräsidentenwahlen in Hessen oder Nordrhein-Westfalen und die seinerzeitigen jeweiligen Einstimmenmehrheiten im Landtag. Es ist für mich eine Nebensache, dass der Magistrat jetzt den Abriss mit Neubau ins Spiel bringt. Der Magistrat als „Stadtregierung“ kann nur Empfehlungen abgeben; Beschlüsse in wichtigen Angelegenheiten werden gemäß § 9 (1) HGO allerdings nur in der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die vom Magistrat ins Spiel gebrachte Variante hätte nur die erhöhte Ausgabe von Steuergeldern zur Folge, ganz zu schweigen, dass hierdurch die bereits in das Pfarrzentrum geleisteten Investitionen samt Planungskosten förmlich ,verbrannt‘ würden. Ich habe genauso wie der 1. Stadtrat Dirk Hofmann die Hoffnung, dass nicht zuletzt angesichts der insgesamt rückläufigen Bautätigkeiten die Baupreise sinken werden. Ich sehe den Magistrat an den Beschluss des Teilausbaus gebunden. Sollte dieser nicht umgesetzt werden, so könnte die Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat eine Rüge aussprechen. Hier ist einfach viel zu lange zugewartet worden. Ich bin für ein neues Erlebnismuseum der Stadt Kelkheim, in dem auch die nun in der Alten Kirche ausgestellten ,Eckpunkte der Demokratiebewegung‘ ausreichend zur Geltung kommen.“



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