1. HGK-Themenabend mit prominentem Gast

Königstein
(gs) – Kein Geringerer als Norbert Altenkamp, ehemaliger Bürgermeister der Nachbarstadt Bad Soden und nun Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 181 (zu dem auch Königstein gehört), nahm auf Einladung am 1. HGK-Themenabend teil. Der Vorstand des Vereins „Handwerk und Gewerbe in Königstein e.V. (HGK)“ hatte diese informative Runde im Rahmen seines regelmäßigen Vereinsstammtisches neu ins Leben gerufen. Hauptthema dieses Abends waren eigentlich die neuen gesetzlichen Änderungen betreffend der Kassensysteme, zu deren praktischer Umsetzung einige Unsicherheiten bei den Gewerbetreibenden in Königstein bestanden. Bevor man aber zum betriebswirtschaftlichen Thema des Abends kam, hatten die Anwesenden Vereinsmitglieder noch einige Fragen an Norbert Altenkamp, der seiner Frau noch ein paar Stunden des Abends versprochen hatte und daher den Abend mit vielen interessanten Aspekten aus dem Leben eines Bundestagsabgeordneten eröffnen durfte. In der lockeren und informellen Stammtisch-Atmosphäre fühlte sich Altenkamp sichtlich wohl und war gerne bereit, aus seinem „neuen“ Leben als Bundestagsabgeordneter zu berichten und die Fragen der Anwesenden zu beantworten. Ein großes Thema, was auch die anwesenden Vereinsmitglieder sehr interessierte, war der Umstand, dass es in Berlin momentan nur eine geschäftsführende Bundesregierung gibt und wie sich dies auf die Arbeit der Abgeordneten auswirke. Altenkamp führte dazu aus, dass es auch sein Gutes habe, denn es seien seit sechs Monaten „keine gewerbefeindlichen Gesetze verabschiedet“ worden (was die Anwesenden erheitert begrüßten), woran sich bis zu einer Regierungsbildung wohl auch nicht viel ändern werde. Ansonsten sei der momentane Status Quo eher unliebsam, da er die Gesetzgebung lähme und die Tatsache, dass „der Laden läuft“ nicht darüber hinwegtäuschen möge, dass dies nur für begrenzte Zeit tragbar sei, denn die Welt um Deutschland herum drehe sich weiter. Eine gegebenenfalls anstehende Minderheitsregierung habe aber auch ihren Charme, denn für jede Gesetzgebungsinitiative müssten dann neue Mehrheiten gefunden werden, was die Diskussionen zur Meinungsbildung interessanter machen, jedoch die Gesetzgebungsverfahren verlangsamen würde. Es stellte sich auch die Frage, wo Norbert Altenkamp sich im Bundestag thematisch einbringen möchte und auf welchen Themen sein persönlicher Fokus liegt. Hier nannte er Energie und Wirtschaft als seine bevorzugten Schwerpunkte, gefolgt von dem Thema der inneren Sicherheit. Alle Themen seien ihm bereits in der Kommunalpolitik wichtig gewesen und hierzu strebt er auch einen Sitz im betreffenden Bundestagsausschuss an. Mit seiner offenen und humorvollen Art nahm Altenkamp Stellung zu allen Fragen, die an ihn gerichtet wurden. Dazu gehörten auch Anmerkungen der Anwesenden zu den Themen Lobbyismus im Bundestag oder die Frage nach der Stärkung der Kommunen bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben. Altenkamp gewährte den Anwesenden einen interessanten Einblick in sein Leben als Parlamentarier und gab seinem Wunsch Ausdruck, dass er gerne in direktem Kontakt bleiben würde, da der Gedankenaustausch mit interessierten Bürgern auch für ihn inspirierend sei und oft neue Blickwinkel eröffne. Der zweite Teil des Abends war dem Sachthema „Kassensysteme“ gewidmet, wozu Gunther Treibel, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, eine informative Zusammenfassung der gesetzlichen Neuerungen vorstellte. Ob Gewerbetreibende oder Vereine, wer Bargeldgeschäfte tätigt, ist zu einer Kassenführung verpflichtet. Diese muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen zum 1.1.2018 geändert wurden. Elektronische Kassen sind auch ab dem neuen Jahr keinesfalls Pflicht – es dürfen auch weiterhin „offene“ Ladenkassen geführt werden, jedoch müssen bei der Kassenführung die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Ab 2018 ist das Finanzamt darüber hinaus zu einer unangekündigten Kassen-Nachschau berechtigt, was eine tägliche Kassenführung notwendig macht. Dies gilt sowohl für das Gewerbe, als auch z.B. für Vereine, die nur gelegentlich über Bargeldeinnahmen verfügen (z.B. Erlöse aus Vereinsfesten). Ab dem Jahr 2018 müssen bestehende und neu anzuschaffende elektronische Kassen dann zertifiziert werden, um Manipulationen vorzubeugen. Nach Einschätzung von Treibel ist die geänderte Gesetzgebung ein Vorbote für den Einsatz von auf Kassensysteme spezialisierte Steuerprüfer , mit deren Einsatz für die Zukunft wohl verstärkt zu rechnen sei. Anschließend referierte Udo Weihe über die Möglichkeiten einer kostengünstigen und praktischen Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen lag auf den bargeldintensiven Gewerben Einzelhandel und Gastronomie, sowie den Vereinen.



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