Amtliche Bekanntmachung der Stadt Königstein im Taunus

Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für die Baulandumlegung „Am Kaltenborn III.“

Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bestandskarte und die nachstehend unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Am Kaltenborn III“ in der Zeit vom 3.04.2018 bis einschließlich 4.05.2018 in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Königstein im Taunus, Rathaus, Burgweg 5 in 61462 Königstein, Zimmer 26 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können in dieser Zeit eingesehen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern. In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

1) die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;

2) die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnum mer sowie

3) die im Grundbuch in Abteilung II und III eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Königstein im Taunus, den 21.03.2018

Helm, Bürgermeister



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