Bekanntmachung: Vereinfachte Umlegung unanfechtbar geworden

Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung für das Gebiet Wiesbadener Straße 189 in der Gemarkung Flur 4, Flurstück(e) 121/87, 184/87 und 102/9.

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens Wiesbadener Straße 189 wird gemäß §83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 22. 5. 2017 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 28. 6. 2017 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Die Geldleistungen sind fällig.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann – insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs – im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 26, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus als Umlegungsstelle, Widerspruch erhoben werden.

Königstein, den 3. 7. 2017

Der Magistrat

Helm, Bürgermeister



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