Finanzämter wahren den „Weihnachtsfrieden“

Hochtaunus (kw) – „Auch in diesem Jahr hält die Hessische Finanzverwaltung an ihrer Tradition fest. Die 35 Finanzämter in unserem Land wahren in den Tagen rund um die Geburt Christi den ‚Weihnachtsfrieden‘“, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der weiter sagte: „Es ist die ganz eigene Weihnachtsbotschaft unserer Verwaltung, dass wir an diesen Tagen grundsätzlich von belastenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger absehen. Wir möchten, dass die Menschen möglichst unbeschwert und frei von Sorgen das Weihnachtsfest begehen können. Wenn wir mit unserem ‚Weihnachtsfrieden‘ dazu einen kleinen Beitrag leisten können, dann freue ich mich, dann hat diese schöne hessische Tradition ihr Ziel erreicht. Allen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien wünsche ich in diesem Sinne besinnliche und fröhliche Weihnachtsfeiertage!“

Mit dem „Weihnachtsfrieden“ trägt die Hessische Finanzverwaltung dem besonderen Charakter des Festes durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Sie wird vom 20. bis 31. Dezember grundsätzlich keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen oder Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen. Ferner werden Vollstreckungshandlungen unterlassen, keine Außenprüfungshandlungen vorgenommen und in Steuer- und Bußgeldverfahren die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt gegeben. des weiteren werden Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, keine Bußgeldbescheide zugestellt und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (beispielsweise Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (zum Beispiel bei drohender Verjährung).



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