Für Feuerwerke besteht lediglich Anzeigepflicht

Königstein (gs) – Viele Bürger beschweren sich wiederholt darüber, dass ihrer Meinung nach die von den Hotels anberaumten Feuerwerke überhand nähmen und teilweise auch nach 23 Uhr die Nachtruhe störten. Andreas Colosseus (ALK) stellte auf der Stadtverordnetenversammlung die Frage nach bestehenden, gesetzlichen Regelungen und Genehmigungspflichten, mit deren Hilfe die Veranstaltungen gegebenenfalls eingeschränkt werden könnten. Bürgermeister Helm führte dazu aus, dass es keine gesetzliche Regelung für die Begrenzung von Feuerwerken gäbe. Vielmehr setzt die Stadt Königstein auf eine freiwillige Absprache mit den veranstaltenden Hotels, in der die Anzahl der Feuerwerke pro Jahr begrenzt wurde. Rechtlich betrachtet besteht für die Veranstalter lediglich eine Anzeigepflicht, der diese laut Bürgermeister Helm auch nachkämen.



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