Gesundheitsamt gibt Hinweise zur Masern-Erkrankung

Hochtaunuskreis – Eine Schülerin aus dem Hochtaunuskreis, die ein Gymnasium in Frankfurt besucht, ist an Masern erkrankt, das teilt das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises mit. Das Amt empfiehlt allen Bürgern, ihre Impfpässe zu kontrollieren und sich impfen zu lassen, sollte der Schutz nicht ausreichen. „Wir können nur die Symptome der Masern behandeln. Komplikationen, auch schwere, sind nicht selten. Daher ist eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung die einzige Chance zu verhindern, dass viele Menschen erkranken“, erklärt Dr. Birgit Lindenthal vom Amt für Gesundheit des Landkreises.

Masern sind eine sehr ansteckende Viruserkrankung, Menschen im Umfeld von Erkrankten stecken sich fast immer an, wenn sie empfänglich sind. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die zu jung für eine Impfung sind sowie junge Erwachsene, die im Kindesalter nicht geimpft wurden. Eine Infektion erfolgt durch feinste Tröpfchen, die beim Husten, Niesen und Sprechen freigesetzt und von Kontaktpersonen eingeatmet werden. Die Erkrankung kann auch über die Hände weitergegeben werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass etwa fünf Prozent der Geimpften nach der ersten Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln nicht gegen Masern immun werden. Vor Masern schützen kann man sich am wirksamsten durch eine zweimalige Impfung. Hier steigt die Impfeffektivität auf bis zu 99 Prozent an. Die Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt für alle Kinder ab dem vollendeten elften Lebensmonat eine Impfung mit einer Folgeimpfung im zweiten Lebensjahr.

Darüber hinaus wird für nach 1970 geborene Erwachsene eine einmalige Masernimpfung geraten, wenn diese keinen vollständigen Impfschutz haben und auch nicht durch eine sicher durchgemachte Masernerkrankung bereits immun sind. Haus- oder Kinderarzt können beraten. Hessenweit haben 93,8 Prozent der Menschen einen Impfschutz, das heißt, sie sind zweimal geimpft.

Das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises rät Menschen, die in Kontakt mit an Masern Erkrankten kommen, ihren Hausarzt zu kontaktieren und sich schnell eine sogenannte Riegelimpfung geben zu lassen, möglichst innerhalb von drei Tagen. Aber auch danach kann die Riegelimpfung noch helfen, die Erkrankung milder ablaufen zu lassen, sagt Dr. Birgit Lindental. „Bitte lassen Sie Ihren Impfschutz und den Ihrer Kinder überprüfen und ergänzen Sie fehlende Impfungen. Nur ein vollständiger Impfschutz schützt zuverlässig“, appelliert der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Uwe Kraft an die Bürger des Landkreises.

Im Idealfall sollten zwei Impfungen gegen Masern im Impfpass verzeichnet sein. Meist wird die Impfung als Kombination mit der gegen Mumps und Röteln verabreicht und ist unter der Abkürzung „MMR“ zu finden. Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen nachgeholt werden. Auch Erwachsene sollten sich bei ungenügendem Impfschutz impfen lassen. Für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschafts-einrichtungen – etwa in Kindergärten oder Schulen – oder in der Betreuung von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem wird ebenfalls eine Impfung gegen Masern empfohlen.



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