In guten Zeiten vorsorgen

Hochtaunuskreis
– Jeder kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung – besonders im Alter – in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Themen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. Eine kostenlose und neutrale Beratung hierzu bietet die Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises im Bad Homburger Landratsamt.

Wer kümmert sich um die medizinische Versorgung?

Wer übernimmt notwendige Behördenangelegenheiten? Wer sichert die Finanzen und wer organisiert notwendige Hilfen? Diese Fragen können durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vorbeugend geklärt werden. Ehepartner und Kinder können ohne entsprechende Vollmachten nicht die gesetzliche Vertretung übernehmen.

Es besteht die Möglichkeit, in einer Vollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die rechtlich wirksam im Falle eines Falles wichtige Entscheidungen rechtsverbindlich treffen darf.

In der Vorsorgevollmacht können Sie auch für unterschiedliche Angelegenheiten unterschiedliche Vollmachtnehmer nennen oder auch bestimmte Vertretungsbereiche ausschließen. Alle Informationen sind bei der örtlichen Betreuungsbehörde im Landratsamt in Bad Homburg zu erhalten.

Speziell geschulte und erfahrene Fachkräfte beraten dort im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern kostenlos. Gegen eine geringe Gebühr von zehn Euro kann in der Betreuungsbehörde auch die Beglaubigung erfolgen. Beglaubigungen bieten auch Notare und Ortsgerichte gegen geringe Gebühren an.

Die Betreuungsbehörde ist zu den üblichen Dienstzeiten unter den Telefonnummern 06172/9995122 oder 9995124 oder 9995123 zu erreichen.



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