Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (HessenkasseG) vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59, 64) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 46.567.110,00 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen 46.527.410,00 Euro
mit einem Saldo von -39.700,00 Euro
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 1.838.500,00 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 581.040,00 Euro
mit einem Saldo von - 1.257.460,00 Euro
mit einem Überschuss von -1.297.160,00 Euro
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.046.820,00 Euro
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.963.940,00 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -10.325.200,00 Euro
mit einem Saldo -3.361.260,00 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.361.260,00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.645.130,00 Euro
mit einem Saldo 1.716.130,00 Euro
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 401.690,00 Euro festgesetzt.
§ 2: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.361.260,00 Euro festgesetzt.
§ 3: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4: Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer B auf 540 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
3. Zweitwohnsitzsteuer 10 v.H.
§ 6: Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7: Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8: (1) Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte bilden entsprechend den Regelungen des § 4 GemHVO Budgets. (2) Budgetzeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr (01.01. bis 31.12.).
Königstein im Taunus, den 20.09.2018 Bürgermeister Leonhard Helm
1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach der HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit genehmige ich
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Königstein für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
3.361.260,00 Euro
(in Worten: Drei Millionen Dreihunderteinundsechzigtausendzweihundertsechzig Euro) gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
2. den in § 4 der vorgenannten Satzung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten festgesetzten Höchstbetrag von
3.000.000,00
Euro (in Worten: Drei Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 15. Januar 2019
Der Landrat des Hochtaunuskreises
Ulrich Krebs, Landrat
2. Öffentliche Auslegung
Gemäß der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (HessenkasseG) vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59, 64) wird der Haushaltsplan 2019 der Stadt Königstein im Taunus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Haushalt 2019 nebst Anlagen liegt von
Montag, 11.02.2019 bis einschließlich Freitag, 15.02.2019
im Rathaus Königstein, Finanzverwaltung, Burgweg 5, Zimmer 104, während der Dienstzeiten:
montags von 8.30 bis 12 Uhr
von 14 bis 16 Uhr
dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr
von 14.30 bis 15.30 Uhr
freitags von 8.30 bis 12 Uhr
öffentlich aus.
Königstein im Taunus, den 30.01.2019 Der Magistrat
Leonhard Helm, Bürgermeister