Hessenweit Zuwendungen in Höhe von 1.082.500 Euro vom RP

Königstein/Darmstadt – 2016 hat das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Gießen, insgesamt 39 soziale Projekte, die das Hessische Ministerium für Soziales und Integration als förderungswürdig eingestuft hat, mit rund 1.082.500 Euro bedacht. Diese gliedern sich in vier Teilbereiche.

Rund 481.000 Euro wurden für den Schutz von Frauen vor Gewalt bewilligt. In diesem Bereich werden die Arbeit gegen den Menschenhandel in Hessen, Arbeit mit straffällig gewordenen Müttern und ihren Kindern, Projekte gegen häusliche beziehungsweise sexualisierte Gewalt sowie Öffentlichkeitskampagnen gefördert. Zuwendungsempfänger der 13 Projekte sind vornehmlich karitative Verbände und Vereine, die einen Personal- und Sachkostenzuschuss erhalten.

Die Offene Altenhilfe wurde mit 145.000 Euro für zwei Projekte unterstützt. Ziel ist die Beratung von alten Menschen in Fragen des seniorengerechten Wohnens und Handwerkerschulungen für senioren- und behindertengerechte Umbauten. Ein weiteres Projekt widmet sich der Unterstützung der politischen Teilhabe von alten Menschen, in dem beispielsweise ehrenamtliche Heimbeiräte geschult werden. Die Maßnahmen können sowohl von Trägern eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege oder eines privat-gewerblichen Verbandes als auch von kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gemeinnützigen Vereinen und anderen rechtsfähigen Trägern, wie zum Beispiel Genossenschaften, durchgeführt werden.

Für zehn Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte und Strukturen bei der Versorgung Demenzkranker nach dem Sozialgesetzbuch und für Konzeptionen zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe wurden rund 389.200 Euro an karitative Verbände, Vereine, eine gemeinnützige GmbH, an eine Stiftung sowie an zwei kommunale Gebietskörperschaften ausgezahlt. Zudem wurde für die Förderung von Qualifizierungs- und Koordinierungsmaßnahmen für bürgerschaftliche und ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich und für Betreuungsangebote nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz die Summe von rund 18.800 Euro an insgesamt zehn verschiedene Anlaufstellen und Träger ausgezahlt.

Bei der Förderung der Behindertenverbände wurden vier Projekte für die Beratung Betroffener und für die Vermittlung von Gebärdendolmetschern mit insgesamt 48.500 Euro als förderungsfähig eingestuft.



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