„Hochtaunusknigge“: Benimmregeln für den Sonntagsausflug

Schaut er nun schuldbewusst oder eher unwillig? „Jetzt ist‘s grad nicht gut“ scheint er dem Fotografen zuzuknurren, der ja auch in einem sehr privaten Moment auf den Auslöser drückt. Ein drastisches Titelbild für den „Feld- und Flur-Knigge“, aber nicht ohne wahren Hintergrund. Repro: Friedel

Hochtaunus (hhf) – „Zu Gast bei Hofe“ ist er betitelt, der neue „Feld- und Flur-Knigge 2015“, den das „Amt für den ländlichen Raum“ des Hochtaunuskreises zusammengestellt hat. Wenn das ganze Werk in einen Handzettel von Din A 4-Format (hochkant gefaltet) passt, dann liegt es vor allem daran, dass hier Selbstverständlichkeiten wiederholt werden, die offenbar mittlerweile in Vergessenheit geraten sind.

„Natürlich haben Sie jetzt Wochenende und möchten nicht bei ihrer Tour durch die grüne Umgebung von Ge- und Verboten gemaßregelt werden“, zeigen die Autoren Verständnis, doch gelten eben einige Regeln auch in der „Kulturlandschaft“, sie sind sogar im Gesetzbuch zu finden. Zum Beispiel darf die Nutzung der Flur grundsätzlich nur auf Wegen oder Straßen erfolgen – besonders Mountainbiker verstoßen da schnell gegen §§ 5 und 11 des Feld- und Forstschutzgesetzes, § 7 des Hessischen Naturschutzgesetzes oder gar § 303 Strafgesetzbuch.

Hundehalter unterliegen zusätzlichen Verpflichtungen, § 23 des Hessischen Jagdschutzgesetzes untersagt deutlich, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen, da sie nicht nur von Natur aus gerne wildern, sondern auch Tiere in der Brutsaison erschrecken. Andere Menschen freuen sich ebenfalls weder über die Begegnung mit herrenlosen Hunden oder deren Hinterlassenschaften. Und: „Hundekot verschmutzt das Futter für die Tiere“ – das bedeutet nichts weiter, als dass die Häuflein über den grünen Klee vielleicht als Milch zurück in die Nahrungskette kommen und dem Menschen wieder serviert werden. Also ab in die Tüte bitte!

„Ohne Zaun ... Klauen?“ sollte natürlich auch keine Frage sein, Getreide, Obst und Gemüse sind nicht herrenlos, außerdem dürfen die Flurstücke, auf denen sie wachsen, ohnehin nicht betreten werden. Das gilt auch für Futter- und Weide-Wiesen, im Gegensatz zu den speziell zur Naherholung angelegten Grünflächen in Parks oder Spielplätzen.

So sicher, wie es dem Landwirt schadet, wenn Gras oder Getreide niedergetrampelt ist, schädigt ihn auch entsorgter Müll, sogar das vom Hund nicht apportierte „Stöckchen“ kann einen Mähdrescher stoppen, von Metalldosen gar nicht zu reden. Lassen letztere das Mähwerk stumpf werden, so besitzen sie selbst gerne scharfe Kanten und stellen damit wie Glasscherben ein Verletzungsrisiko dar. Glasscherben können ausserdem im Sommer wie ein Brennglas wirken und Brände entfachen, also auch nicht am Wald-Grillplatz liegen lassen..

Immerhin gibt es ja auch in Wald und Flur ausgewiesene Plätze zur Naherholung, hier darf der Mensch Mensch sein, sollte aber auch an seine Nachfolger denken und den eigenen Müll wieder mitnehmen. Im Übrigen gilt für die Spaziergänger: „Felder und Weiden sind keine Vergnügungsparks“, sondern der Arbeitsplatz der Landwirte. Da wundert es auch nicht mehr, dass der landwirtschaftlichen Verkehr auf den Feldwegen Vorfahrt genießt, gegenüber Fußgängern und Radlern versteht sich, Kraftfahrzeuge aller Art sind ohnehin nicht erlaubt, sie stören ja auch nur die anderen Erholungssuchenden.

Alles in allem gilt so etwas wie die christliche Grundregel der Nächstenliebe, gegenseitige Rücksichtnahme erspart viele Gesetze im Detail. Man könnte aber auch einfach die Etikette befolgen, die der Teilnahme an einem Besuch in der Kulturlandschaft zu Grunde liegen, denn die Ausflügler sind eben nur „zu Gast bei Hofe“ und sollten sich angemessen benehmen, um wiederkommen zu dürfen.

Das Informationsblatt ist in der Kur- und Stadtinformation zu bekommen oder beim Hochtaunuskreis zu bestellen, wo auch weitergehende Fragen gerne beantwortet werden: Amt für den ländlichen Raum, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61325 Bad Homburg v. d. H. – Telefon (06172) 999-6134 oder -6160 oder im Internet: alr[at]hochtaunuskreis[dot]de.



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