Hohe Bewerberzahl für das Amt der Jugendschöffen: 20 von 95 gewählt

Hochtaunuskreis (kw) – Der Jugendhilfeausschuss des Hochtaunuskreises hat für die anstehende Jugendschöffenperiode von 2019 bis 2023 die stolze Zahl von 95 Bewerbern für das Ehrenamt vorgeschlagen. Es haben sich insgesamt 58 Frauen und 37 Männer beworben. Dies entspricht rund 30 Prozent mehr Wahlbeteiligung als bei der letzten Jugendschöffenwahl 2013.

Der Schöffenwahlausschuss hat darauf hin 20 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt, die ab dem 1. Januar 2019 für die beiden Amtsgerichtsbezirke Bad Homburg und Königstein eingesetzt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Möglichst viele geeignete Interessenten sollten für das Amt gewonnen werden, die über soziale Kompetenz verfügen und in der Jugenderziehung erfahren sind. Eine solche Qualifikation kann beispielsweise aufgrund beruflicher, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit z.B. im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit resultieren. „Schöffinnen und Schöffen sind ein unverzichtbarer Teil unserer Rechtsprechung und unabhängigen Justiz. Das verantwortungsvolle Ehrenamt stellt eine interessante Tätigkeit dar, sich für unsere Gesellschaft einzubringen. An den Gerichten sind wir auf die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises angewiesen, denn ohne ihr Engagement als Schöffen geht es nicht“, sagte Landrat Ulrich Krebs.

Die Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt und haben das Recht, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Auch bei Entscheidungen über die Schuldfrage, oder bei Entscheidungen über die Rechtsfolgen der Tat tragen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen eine hohe Verantwortung, da solche Entscheidungen immer einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wirken demnach bei jedem Urteil mit.

Interessenten am Schöffenamt finden Informationen auf den Webseiten der Landesverbände der Deutschen Vereinigung für Schöffinnen und Schöffen, auf die sie über die Webseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter gelangen.

Ein Ehrenamt mit Schwergewicht: Die Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Foto: HTK



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