Jahresabschluss 2014

Öffentliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014: Entlastung des Magistrats

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I. S. 218), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 24.05.2018 folgenden Beschluss gefasst hat:

Unter Hinweis auf den Beschluss des Magistrats zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 vom 23.04.2018 wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises angepassten Jahresabschluss mit Stand vom 09.04.2018 wie folgt zu beschließen:

1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes HTK für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31.12.2014 beschlossen.

3. Gemäß dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes HTK über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.

4. Der ordentliche Fehlbetrag in Höhe von 1.770.625,66 Euro (gem. § 25 Abs.1 und Abs. 2 GemHVO) wird nach § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2015) vorgetragen.

5. Der außerordentliche Überschuss in Höhe von 3.140.625,81 Euro wird ebenfalls auf neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2015) vorgetragen.

2. Auslegung:

Der Jahresabschluss 2014 liegt zur Einsichtnahme vom 25.06.2018 bis 06.07.2018 im Rathaus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 103/104 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und

14.00 Uhr – 15.45 Uhr

Dienstag bis Freitag:

8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Königstein im Taunus, 15.06.2018

Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister



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