Landkreis hebt Mietobergrenzen für sozial Schwache an

Hochtaunus (kw) – Der zunehmend knapp bezahlbare Wohnraum zwingt die Region zu handeln. Der Hochtaunuskreis hat seit 1. April die Mietobergrenzen für sozial schwache Menschen, die auf Mietzuschüsse angewiesen sind, angehoben. „Aktuelle Werte zeigen, dass der Wohnungsmarkt in unserer Region angespannt ist und immer schmäler wird. Hiervon ist vor allem der preisgünstige Wohnungsmarkt betroffen“, erläutert Sozialdezernentin Katrin Hechler. „Mit unserer Anpassung der Mietobergrenzen steuern wir gegen diese Entwicklung und wollen es den Leistungsempfängern erleichtern, eine angemessene Mietwohnung in der Region zu finden.“

Die neuen Richtwerte der Mietobergrenzen im Hochtaunuskreis beruhen auf einer Auswertung der Bestandsdaten aus den Bereichen Arbeitslosengeld II und Grundsicherung sowie dem aktuellen Mietpreisniveau auf dem freien Wohnungsmarkt. Demnach werden die bisherigen Obergrenzen um rund 2,2 Prozent angehoben. Die räumlichen Gegebenheiten und die Anzahl der Haushaltsangehörigen wurden getrennt ermittelt, sodass sich je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen unterschiedliche Obergrenzen für die Bruttokaltmiete ergeben. So spielt auch zukünftig die tatsächliche Wohnungsgröße keine Rolle. Große Wohnungen mit niedrigem Quadratmeterpreis können ebenso angemessen sein wie kleinere Wohnungen mit einem hohen Quadratmeterpreis.

Die Werte der 13 Städten und Gemeinden des Kreises sind in zwei Vergleichsräume unterteilt: Zum Vergleichsraum I gehören die Vordertaunusstädte Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach. Der Vergleichsraum II betrifft die Städte und Gemeinden Glashütten, Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim und Weilrod.

Zudem startet das Kommunale Jobcenter Hochtaunus (KJC) aktuell eine Postkarten-Kampagne „Sprechen Sie uns an“, die darauf abzielt, die Bürgerinnen und Bürger noch besser zu informieren. Die ansprechend gestalteten Postkarten geben die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten des KJC wieder. „Terminvereinbarung, offene Kommunikation oder auch einfach ‚nur‘ die richtigen Informationen zum SGB II-Antrag sind wichtige Punkte, die ein guter Kundenservice bieten sollte“, erklärt Sozialdezernentin Katrin Hechler. Die Karten werden an der Infothek des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus verteilt, in den Rathäusern des Hochtaunuskreises ausgelegt und in Veranstaltungen an die Bürgerinnen und Bürger verteilt. Hiermit soll die Kommunikation und der Service weiter verbessert werden.



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