Lebensmittel: Bei Veranstaltungen keine Pflicht zur Information

Mit Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformationsverordnung erschienen Ende letzten Jahres einige Zeitungsartikel darüber, dass die Allergenkennzeichnung auch Vereine, Schulen und Kindergärten betreffen. Die Stadtverwaltung hat sich gemeinsam mit dem Stadtrat und Dezernenten für Sportangelegenheiten, Jörg Pöschl, der Thematik angenommen und Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen.

Das Kreisveterinäramt hat in einer entsprechenden Stellungnahme folgendes mitgeteilt: „Bei Vereins-, Schul- und Kindergartenfesten können weiterhin Kuchen oder andere Lebensmittel von Privatpersonen angeboten werden, ohne dass eine Allergenkennzeichnung erforderlich ist. Lediglich bei kontinuierlichen gewerblichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Betreiben einer Vereinsgaststätte, wird die Kennzeichnung der Allergene verpflichtend.“ „Es gibt daher keine Probleme für die diesjährigen Feste und Veranstaltungen unserer Vereine, Schulen und Kindergärten“, stellt Pöschl fest.



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