Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung des Bebauungsplans K 58 „Am Kaltenborn III“

Betrifft: Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 13.10.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans K 58 „Am Kaltenborn III“ Gemarkung Königstein, Flur 7 beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Wohnbebauung im Plangebiet zu entwickeln, die sich in die umgebende Bestandsstruktur bezüglich Art und Maß der Nutzung einfügt und die Erschließung sowie u. a. auch die technische Ver- und Entsorgung des Gebietes regelt.

Der Geltungsbereich befindet sich angrenzend an das Siedlungsgebiet der Kernstadt Königstein im Taunus nördlich des Mammolshainer Weges.

Abgrenzung des Plangebiets

Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Bebauungsplangebietes. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplans K 58 „Am Kaltenborn III“ liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung inkl. Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten in der Zeit vom

07. November 2016 bis einschließlich 09. Dezember 2016

im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden montags von 8.30 bis 12 Uhr, von 13 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs ,donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr, von 13 bis 16 Uhr , freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 oder 119. Neben den oben genannten Unterlagen können folgende Arten umweltbezogener Informationen während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden: Art der umweltbezogenen Information, Schutzgut und Umweltthemen, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Beteiligung, Arten und Biotope (Tiere und Pflanzen): Brut- und Rodungszeiten, Schutz von Vegetationsbeständen, Eingriff und Ausgleich, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz, Wasser: Gewässer und Quellen, Wasserschutzgebiet, Hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserschutz, Feuchtgebiete, Wasserver- und entsorgung, Umgang mit Niederschlagswasser, Schmutzwasserfrachtberechnung, Boden: Geologische Einordnung, vor- und nachsorgender Bodenschutz, Bodenfunktion, Altlasten, bestehende Bodenverhältnisse, Landschaftsbild, Erholung: Gebäudestandort, Alternativenprüfung, Innenentwicklung.

Sonstige umweltbezogene Angaben: Übergeordnete Planwerke, RPS, Reg-FNP, Lärmimmissionen, Verkehr; Stellungnahmen der Öffentlichkeit, frühzeitige Beteiligung ; Eingriff und Ausgleich, gesetzlich geschützte Biotope, Schutz von Vegetationsbeständen, Wasserentsorgung, Fachgutachten:

Umweltprüfung und Umweltbericht

Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaftsbild, biologische Vielfalt, Mensch (Lärm, Luftschadstoffe, Altlasten), Kultur- und Sachgüter; Standort und plankonforme Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahmen, gesetzlicher Biotopschutz, Vermeidung, Immissionen und Emissionen; erneuerbare Energien; umweltrelevante Planwerke

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit Bestandsplan

Biotope (Pflanzen): Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung gem. hessischer Kompensationsverordnung, Biotoptypen

Faunistische/floristische Gutachten

Arten und Biotope (Tiere und Pflanzen): Faunistische (Tierarten) Bestandserhebung, Brut- und Rodungszeiten, Ausgleichfläche, Waldprozessschutz

Hydrogeologisch-naturschutzfachliches Gutachten

Wasser: Grundwasser, Oberflächengewässer, Quelle, Feuchtwiesen

Lärmgutachten

Immissionen: Verkehrslärm, Gewerbelärm

Emissionen: Verkehrslärm

Prüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit

Wasser: Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung, Rückhaltung, Einleitung.

Gegenüber den Planfestsetzungen aus dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB weisen wir zudem auf folgende wesentliche Änderungen im Planentwurf hin:

Geltungsbereich

Erschließungssystem und Wegeverbindungen

Maß der baulichen Nutzung, beigefügte Fachgutachten

Während der Auslegungszeit können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Stadt Königstein im Taunus hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§2a bis 4a BauGB das Büro Stadtbauplan aus Darmstadt beauftragt.

Königstein im Taunus, den 24.10.2016 Der Magistrat

Leonhard Helm, Bürgermeister



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