Philosophenweg: Kronberger würden ins Hoheitsrecht eingreifen

Unser Leser Wolfgang Schön, Hainstraße, Kronberg, schreibt zum Thema Philosophenweg Folgendes: Wer mag schon mit der Juristerei etwas zu tun haben? Häufig auch noch in einer Sprache, die ein normaler Mensch kaum versteht. Doch es geht auch anders, wie die Ausführungen zum Philosophenweg zeigen. Dieser Weg ist althergebracht ein Verbindungsweg zwischen Kronberg und Königstein. Dem Weg haftet damit eine gemarkungsübergreifende Begehbarkeit an. Würde nun die Stadt Kronberg auf ihren Beschluss hin den Weg für die Öffentlichkeit schließen – stellen wir uns dies bildlich als ein an der Gemarkungsgrenze aufgestelltes Tor vor –, so bleibt auch auf der Königsteiner Seite ein Wegetorso zurück, der an diesem Tor endet. Der von Königstein Daherspazierende fragt sich verwundert? „Nanu, wieso ist mir der Durchgang verwehrt?, die Stadt Königstein hat doch für den auf ihrer Gemarkung liegenden Weg keine Schließung verfügt“. Und genau dort „liegt der Hund begraben“. Da die Befugnisse der Stadt Kronberg an ihrer Gemarkungs- und zugleich Hoheitsgrenze enden, greift sie zwangsläufig, wie der Daherspazierende irritiert und ganz real feststellen muss, mit Wirkung für den auf der Königsteiner Gemarkung liegenden Wegeabschnitt unzulässig in das Hoheitsrecht der Stadt Königstein ein. Denn die Befugnisse der Stadt Kronberg enden eben einleuchtend an ihrer Gemarkungsgrenze. Die Stadt Kronberg nimmt dem königsteiner Wegeabschnitt – auf den Punkt gebracht – seine ihm eigene gemarkungsübergreifende Begehbarkeit. Dazu wäre allein die Stadt Königstein kraft ihrer eigenen Hoheit befugt. So einfach ist das – praktisch betrachtet. Da braucht man kein Studierter zu sein. Die Konsequenz daraus: Für die Schließung des Philosophenwegs bedarf es notwendig der Zustimmung beider Städte. Andernfalls ist die Schließung unzulässig und auf Klage der Stadt Königstein aufzuheben.

Dazu scheint es bei den Kronberger Stadtpolitikern „Gedankenfehlpässe“ zu geben. Denn aus der Sicht der Königsteiner muss sich die bisherige Verfahrensweise der Kronberger als ein recht unfreundlicher Akt darstellen. Für sie entsteht nämlich der Anschein, als ob die Kronberger, wenn es darauf ankommt, „auf eigene Faust“ dicht machen wollen. Da hätte in guter Nachbarschaft ein anderes Signal gesetzt werden müssen. Die gesamte Verfahrensweise um die Schließung des Philosophenwegs hätte von den Kronbergern deutlich unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadt Königstein gestellt werden müssen. So hätte das im nachbarlichen Interesse seine einzige Richtigkeit gehabt. Unter diesen Gegebenheiten ist kaum anzunehmen, dass die Königsteiner – schon aus Selbstachtung – der Schließung zustimmen werden. Hinzu kommt, dass die Kronberger als Ersatz nur einen Weg mit Steillage anzubieten haben. Ein schlechter Tausch obendrein, werden die Königsteiner sich sagen.



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