Regierungspräsidium weitet Verbot der Wasserentnahme aus

Wiesbaden (kw) – Da sich die Wetterlage auch in den letzten Tagen nicht entspannt hat; sind nun sämtliche Flüsse mitsamt ihrer Nebengewässer im Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und in Wiesbaden von dem Verbot der Wasserentnahme betroffen. Darauf macht das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Obere Wasserbehörde aufmerksam. Sobald sich die Lage entspannen sollte, werden die Wasserbehörden die Öffentlichkeit wieder informieren.

Genau wie die Pflanzen in den Gärten, leidet auch ein Fließgewässer unter langanhaltender Trockenheit. In einem natürlichen Gewässerbett mit Schotter, Geröll und Steinen wird das Wasser gründlich verwirbelt – man hört es, der Bach plätschert – dadurch wird Sauerstoff in das Wasser eingetragen, das die Lebensgemeinschaft im Bach zum Überleben benötigt. Die Beschattung durch das Ufergehölz hilft, das Gewässer kühl zu halten, sodass der eingetragene Sauerstoff auch im Wasser bleibt und den Fischen und Insektenlarven zur Verfügung steht. Außerdem fließt aus einer natürlichen Aue, die noch in Kontakt mit dem Bach steht, das Wasser, welches nach Niederschlägen im Boden gespeichert ist, eine Zeitlang in das Fließgewässer nach und hilft den Abfluss im Bach auch während einer niederschlagsfreien Zeit länger zu stützen. Wird das Wasser in einem naturnahen Bach knapper, können sich beispielsweise die Fische für eine kurze Zeitdauer in tiefere Bachbereiche zurückziehen.

Naturnahe Bäche verkraften normale Trockenperioden im Sommer also durchaus. Leider sind aber die Bäche oft durch Nutzung und Siedlungsdruck nicht mehr natürlich. Hier wirken sich die Folgen von heißen Sommertagen und langen Trockenperioden besonders schnell und drastisch aus. Oft haben Bäche beispielsweise kein natürliches Bachbett mehr. Es fehlt an unterschiedlich großen Steinen, an Tiefenvarianz; das Bachbett ist begradigt oder gar vollständig zubetoniert; der Kontakt zur Aue ist abgerissen. Meist sind aber auch die Auen selbst durch Bebauung und damit einhergehende Versiegelung verändert. So kann der Bach in Trockenzeiten nicht mehr durch Wasserzuflüsse aus der Aue gespeist werden. Häufig fehlen Bäume und das Wasser erwärmt sich an heißen Sommertagen durch die fehlende Beschattung noch schneller. Dadurch sinkt der Sauerstoffgehalt, der für die Lebensgemeinschaft im Gewässer überlebenswichtig ist, erst recht. Wasserentnahmen aus den Bächen spitzen die Lage dann noch zu.

Wann ist wenig Wasser zu wenig?

In Hessen wird die Wasserentnahme aus Bächen bei zulassungspflichtigen Entnahmen über eine Mindestabflussregelung geregelt. Dieser Regelung gibt an, wie viel Wasser mindestens in einem Bach bleiben muss, bevor Wasser entnommen werden darf. Diese Mindestwassermenge orientiert sich am sogenannten Mittlere Niedrigwasserabfluss. Bei dieser Abflussmenge ist gar keine Wasserentnahme mehr zulässig. Für die Wasserbehörden ist das Erreichen eines mittleren Niedrigwasserabflusses an den Pegeln also ein Signal dafür, dass es allerhöchste Zeit ist, die Bäche zu schonen.

Bei zulassungspflichtigen Maßnahmen steht in dem jeweiligen Bescheid, ab welcher Abflussmenge und wie viel Wasser der Wasserrechtsinhaber aus einem Gewässer entnehmen darf; die Entnahmemenge ist also für den Bescheidinhaber klar geregelt. Den Nutznießern der zulassungsfreien Benutzung im Rahmen des Gemein- und Anliegergebrauchs ist der Nutzungsumfang oft weniger klar. Die Wasserbehörden können daher auch die zulassungsfreie Benutzung der Bäche zum Schutz des Naturhaushaltes einschränken.



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