Rückschnitt von Hecken, Ästen und Bäumen

Grün ist wichtiger Bestandteil einer lebens- und liebenswerten Stadt. Unser Stadtgebiet ist geprägt durch viele Bäume und Sträucher auch im öffentlichen Verkehrsraum, ebenso wie auf den privaten Grundstücken.

Allerdings darf der Bewuchs nicht dazu führen, dass man den Gehweg nur noch eingeschränkt passieren oder im Dunkeln den Verlauf des Gehweges nur noch erahnen kann. Deshalb bittet die Stadtverwaltung Grundstückseigentümer, Äste, Hecken und Sträucher, die aus den Grundstücken herauswachsen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Fahrbahnen ist der Rückschnitt bis in 4,50 Metern und über Gehwegen bis in 2,20 Metern Höhe erforderlich.

Für die Straßenbeleuchtungsmasten gilt dies ganz besonders, damit der Bürger auch im Dunkeln sicher den Gehweg nutzen kann. Zudem müssen die Verkehrszeichen und sonstige Schilder für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz und aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Königstein.

„Bitte sorgen Sie durch den Rückschnitt für mehr Sicherheit auf Gehwegen, besonders für Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen, Rollstuhfahrer und Kinder“, heißt es aus dem Rathaus.

Die Verwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Pflichten stets regelmäßig nachkommen.



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