Sportlerehrung 2017: Meldefrist bis Ende Juni

Auch im Jahr 2017 werden Königsteiner Sportlerinnen und Sportler im Rahmen des Volksfestes am 20. August geehrt.

Geehrt werden können Sportlerinnen und Sportler, die 2015 und 2016 folgende Leistungen erbracht haben:

• Mannschaften: 1. Platz

Einzelsportler: Kreis-, Bezirks- oder Ga meisterschaften: 1. Platz, Hessische Meisterschaften: 1. bis 5. Platze, Deutsche Meisterschaften: 1. bis 10. Platz, Europameisterschaften: Teilnahme, Weltmeisterschaften: Teilnahme, Olympische Spiele: Teilnahme

Voraussetzung ist, dass die Sportlerinnen und Sportler in Königstein im Taunus ihren Wohnsitz oder als Mitglieder in Königsteiner Vereinen ihren Erfolg errungen haben. Die Meldungen können sowohl von den einzelnen Sportlerinnen und Sportlern, aber auch von den jeweiligen Vereinen mit Übersendung einer Kopie der Siegerurkunde erfolgen.

Meldungen zur Sportlerehrung werden bis Ende Juni von Tatjana Hostert im Rathaus, Burgweg 5, Zimmer 17, oder per E-Mail an tatjana.hostert[at]koenigstein[dot]de entgegen genommen. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.



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