Die Stadtverordneten informieren über ihre Sitzung vom 18. Februar

Die Tagesordnung der 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Antrag der ALK-Fraktion

– Teilnahme der Stadt Königstein im Taunus an der „Earth Hour“ 2016 –

Der Magistrat wird gebeten, die Stadt Königstein im Taunus zur Teilnahme an der „Earth Hour“ 2016 des World Wildlife Fund (WWF) anzumelden. Damit verbunden sein soll das Abschalten der Beleuchtung der Königsteiner Burg für die „Earth Hour“ am 19. März um 20.30 Uhr.

Die Stadt Königstein im Taunus nimmt mit der Abschaltung der Beleuchtung der Burg bis auf weiteres an den einmal jährlich stattfindenden Earth Hour-Aktionen teil.

30 Ja, 0 Nein, 4 Enthaltung(en)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, ALK, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

– Mögliche Flüchtlingsunterkunft Forellenweg 5 –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus unterstützt ausdrücklich die Einrichtung von überschaubaren Flüchtlingsunterkünften – zur Entlastung der städtischen Finanzen auch durch private Investoren – an verschiedenen Standorten in Königstein und seinen Stadtteilen.

Die Stadtverordnetenversammlung hält jedoch eine Unterbringung von rund 200 Flüchtlingen auf dem Grundstück Forellenweg 5 für zu kompakt. Sie vertritt im Hinblick auf die Struktur des angrenzenden Wohngebietes, die angestrebte Akzeptanz einer Unterkunft und die Zielsetzung einer bestmöglichen Integration der Flüchtlinge die Ansicht, dass eine geplante Zahl der Bewohner von unter 100 anzustreben ist.

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, diese Einschätzung gegenüber dem verantwortlichen Hochtaunuskreis zu vertreten und dabei auch auf eine Planung zu dringen, die eine menschenwürdige Unterbringung mit ausreichender Fläche von mindestens neun Quadratmetern für jeden einzelnen Flüchtling und ohne Gesundheitsrisiken aufgrund möglicher Altlasten im Boden sicherstellt.

Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dringend, die Bürger zeitnah und fortlaufend gemeinsam durch die Stadt, den Investor und den Hochtaunuskreis über die weitere Planung und Entwicklung zu informieren.

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt vor, kurzfristig einen Ortstermin des Ausschusses für Planungs-, Umwelt- und Bauangelegenheiten unter Beteiligung des Ausschusses für Kultur-, Jugend- und Sozialangelegenheiten anzuberaumen, um gegebenenfalls weitere Vorschläge zu erarbeiten.

Die Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass mögliche Altlasten aus der Zeit des dort früher angesiedelten metallverarbeitenden Betriebs bei der Planung zu berücksichtigen sind und empfiehlt die Einschaltung eines unabhängigen Gutachters.

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt Bestrebungen, im Bedarfsfall neues Personal einzustellen, soweit dies erforderlich ist, um die Integration der Flüchtlinge sinnvoll zu begleiten. In der Unterkunft selbst hat der Betreiber das erforderliche Personal einzustellen, damit ein reibungsloser Betrieb sichergestellt wird. Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken und außerdem gemeinsam mit der Polizei ein Konzept auszuarbeiten, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Asylsuchenden in der gesamten Stadt gewährleistet ist.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 58 „Am Kaltenborn III“ nördlich des Mammolshainer Weges, Gemarkung Königstein, Flur 7;

hier: 1. Beschluss über die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2. Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes K 58 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Anträge der ALK-Fraktion:

Der Beschlussvorschlag wird zurückgestellt und in den Ausschuss für Planungs-, Umwelt- und Bauangelegenheiten zurückverwiesen.

16 Ja, 17 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die Leistungsfähigkeit des Verkehrskreisels Königstein ist unter Berücksichtigung der neuen Planungen am Verkehrsknoten B 8/B 519 – Mammolshainer Weg zu aktualisieren.

13 Ja, 17 Nein, 3 Enthaltung(en)

Die Breite des Grünstreifens zwischen der Landesstraße L 3327 und der geplanten Bebauung ist gemäß den Vorgaben der Landesgesetzgebung auf mindestens 20,0 m zu erweitern.

16 Ja, 17 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die Untersuchungen der Verkehrslärmemissionen sowie der gewerblichen Lärmemissionen sind so zu erweitern, dass sowohl die Emissionswerte über 2,0 m (über der geplanten Schallschutzwand) ermittelt werden als auch die Veränderung der Schallemissionen auf die Bestandsbebauung am Mammolshainer Weg beurteilt werden.

16 Ja, 17 Nein, 0 Enthaltung(en)

Grundflächenzahlen/Geschossflächenzahlen:

Die Festsetzungen der Grundflächenzahlen sind auf die Werte des Planungsstandes des Vorentwurfes zurückzuführen.

16 Ja, 17 Nein, 0 Enthaltung(en)

Anträge der CDU-Fraktion:

Staffelgeschosse sind im gesamten Baugebiet zulässig.

17 Ja, 14 Nein, 2 Enthaltung(en)

Bei Festsetzung 2.4.2 ist nach dem ersten Satz folgende Formulierung einzufügen:

„Staffelgeschosse, die straßenseitig ein dreigeschossiges Erscheinungsbild der Gebäude bewirken, müssen an dieser Seite mindestens 2,0 m hinter die Außenkante der darunter liegenden Außenwand zurückspringen.“

17 Ja, 7 Nein, 9 Enthaltung(en)

Die Schallschutzwand soll mit einem Mindestabstand von 3,0 m zum Straßenrand des Mammolshainer Wegs gebaut werden. Die Schallschutzwand soll begrünt werden.

23 Ja, 3 Nein, 7 Enthaltung(en)

Die Verwaltung wird beauftragt, folgenden Vorschlag für die Anbindung des Wohngebietes an den Mammolshainer Weg zu prüfen und, falls rechtlich und technisch machbar, im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen: Statt der einzigen Zu- und Ausfahrt in das Gebiet soll an dieser Stelle eine Zufahrt und auf Höhe der Abgrenzungslinie zwischen MI 4 und MI 5 eine Ausfahrt aus dem Gebiet geplant werden. Die Straße ist zwischen Ein- und Ausfahrt als Einbahnstraße auszubilden. Das Leitungsrecht L1 soll dann in den Bereich der öffentlichen Zufahrt verlegt werden. Über das Ergebnis der Prüfung soll in der ersten Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung berichtet werden.

18 Ja, 13 Nein, 2 Enthaltung(en)

Beschluss

Über die vorgebrachten Planänderungswünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Änderungswünsche aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A zu dieser Vorlage beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde in der Flur 7 um die Flurstücke 56/6 und 56/7 im Bereich der Stellplätze vor dem bestehenden Mehrfamilienhaus „Am Kaltenborn 6“ verkleinert.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes K 58 „Am Kaltenborn III“ einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes offen gelegt.

17 Ja, 16 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die konstituierende Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung findet am 14. April um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Robert Rohr, Stadtverordnetenvorsteher Renate Herberholz, stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin



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